AGH NRW zu unzulässiger Anwaltswerbung
"Reißerisch", "dilettantisch", "ohne jeden Informationsgehalt"
Oops, he did it again: Rechtsanwalt Martin Riemer, schon aus früheren Fällen für das (Über-)strapazieren der berufsrechtlich zulässigen Eigenwerbung bekannt, hat erneut ein Verfahren vor dem AGH NRW geführt – und großenteils verloren.
von Constantin Baron van Lijnden