Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen. Für Whistleblower und Journalisten sieht das Gesetz Rechtfertigungsgründe vor.
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Bei einer öffentlichen Veranstaltung in Niederbayern bezeichnete eine Referentin den Sänger Xavier Naidoo als Antisemiten. Der Musiker geht dagegen juristisch vor - und bekam nun vor dem LG Regensburg Recht.
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Auch wenn ein Einzelanwalt plötzlich an einem Burnout erkrankt, rechtfertigt das keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Dass der Anwalt auf einer Nordseeinsel mit nur vier anderen Anwälten tätig ist, ändert für den BGH nichts.
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Der BGH hat die Revision einer Pferdehalterin zurückgewiesen, deren Pferd nach einem Tag auf der Wiese lahmte. Womöglich wurde das Tier von einem anderen Pferd getreten, für eine Haftung des Tierhalters reicht das aber nicht aus.
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Der Autozulieferer Bosch muss interne Unterlagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bei VW herausgeben und kann sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Das hat das LG Stuttgart entschieden.
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Der BGH hat Eltern, die nach der Todesursache ihrer 15-jährigen Tochter suchen, Zugriff auf deren Facebook-Account gewährt. Und damit den digitalen Nachlass dem analogen gleichgestellt, zeigt Bastian Biermann.Artikel lesen
Die VG Bild-Kunst muss der Deutschen Digitalen Bibliothek Nutzungsrechte an Vorschaubildern einräumen, auch wenn diese Dritten das Framing der Beiträge nicht technisch unmöglich macht. Der Fall wird wohl bald den BGH beschäftigen.
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Thilo Sarrazin wirft dem Verlag Random House Rufschädigung vor. Dieser hatte sich geweigert, sein neues Buch zu veröffentlichen. Geht es nach dem LG München I, wird es zu einem Vergleich kommen.
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