Zivil- und Zivilverfahrensrecht
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Das Zivilrecht und seine wichtigste Rechtsquelle: Das Bürgerliche Gesetzbuch
Das Zivilrecht wird auch Privatrecht genannt. Es gilt gegenüber jedermann und regelt die Beziehungen von natürlichen und juristischen Personen im Verhältnis zueinander. Es ist die aus dem Grundsatz der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Einzelnen, mit Anderen eine Rechtsbeziehung einzugehen. Dazu stehen verschiedene Gestaltungsmittel zur Verfügung, deren Wichtigstes der privatrechtliche Vertrag ist. Das bürgerliche Recht gliedert sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil, das Sonderprivatrecht.
Das Zivilrecht – allgemeiner Teil und Sonderprivatrecht
Der allgemeine Teil befasst sich mit den grundlegenden Regeln im Zivilrecht. Zum allgemeinen Teil gehören das Sachenrecht, das Schuldrecht sowie Erbrecht und Familienrecht. Das Schuldrecht ist das Recht der Schuldverhältnisse und ihrer rechtlichen Ausgestaltung. Zum Schuldrecht gehören beispielsweise die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages sowie mögliche Leistungsstörungen wie Nichtleistung oder Schlechtleistung. Das Sachenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Sachen und Personen. Das können bewegliche Sachen, aber auch Grundstücke oder grundstücksähnliche Rechte sein. Der besondere Teil oder das Sonderprivatrecht bezeichnet spezielle Rechtsgebiete und gilt nur für bestimmte Personengruppen, beispielsweise das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute, das Gesellschaftsrecht als Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen und das Arbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtlich ausgestaltet.
Der Code Civil als bedeutendstes Gesetzeswerk der Neuzeit
Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Schon zu Zeiten des Heiligen Römischen Reichs gab es in einigen Teilstaaten und Territorien ein kodifiziertes Landesrecht, das meistens auf dem Code Civil basierte. Der Code Civil geht auf Napoleon Bonaparte zurück, der ihn am 21. März 1804 einführte und der europaweit eine Vorbildfunktion für die Ausgestaltung des Zivilrechts hatte und deshalb das bedeutendste Gesetzeswerk im Zivilrecht der Neuzeit ist.
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