Zivil- und Zivilverfahrensrechtrss

Nachrichten

Bundestag zu defekten Geräten

Laptops dürfen früh verschleißen

Das Parlament will keine gesetzliche Haltbarkeitsdauer für technische Geräte vorschreiben. Der Bundestag hat den Antrag der Linken abgelehnt, Sollbruchstellen zu verbieten und eine Mindestnutzungsdauer für Elektroartikel zu beschließen. Zunächst soll eine Untersuchung des Umweltbundesamts abgewartet werden. mehr

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OLG München zu Prozesskosten

13-Jährige muss 6.500 Euro zahlen

Eine Jugendliche aus dem Landkreis Unterallgäu muss ihr Sparbuch auflösen, weil ihr die Prozesskostenhilfe nachträglich aberkannt wurde. Sie hatte, vertreten durch ihre Mutter, als Zehnjährige auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie sexuell missbraucht worden sei. Bei ihrem Antrag auf finanzielle Unterstützung hatte sie ein Bankguthaben von 6.000 Euro verschwiegen. mehr

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OLG Koblenz zu Berufungsfrist

Eine Sekunde kann entscheidend sein

Am letzten Tag einer Frist hatte ein Rechtsanwalt um 23:59 Uhr mit der Faxübermittlung einer Berufungsbegründung begonnen, sie erreichte das Gericht aber erst um 0:00 Uhr. Zu spät, befand das OLG und verwarf die Berufung als unzulässig. mehr

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Textilindustrie scheitert erneut

Ökostrom-Umlage nicht verfassungswidrig

Die Textilindustrie ist auch in zweiter Instanz mit einer Musterklage gegen die umstrittene Ökostrom-Umlage gescheitert. Das EEG sei verfassungsgemäß, entschied das OLG Hamm am Dienstag. mehr

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BVerfG zu Parabolantennen an Wohnhäusern

Interesse an ausländischen Programmen zu bedenken

Vermieter dürfen ihren Mietern nicht einfach verbieten, eine Parabolantenne an der Hausfassade anzubringen. Das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung des Wohnhauses muss vielmehr mit dem Informationsinteresse des Mieters abgewogen werden. Diese Grundsätze bekräftigte das BVerfG mit am Dienstag bekannt gewordenem Beschluss. mehr

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Kein Schadensersatz nach provoziertem Unfall

Auffahren beliebt für Manipulationen

Provoziert ein Autofahrer einen Unfall, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Beschädigung seines Fahrzeugs ist nicht rechtswidrig, weil er in diese eingewilligt hat. Das entschied das OLG Hamm mit am Montag bekannt gewordenem Urteil. mehr

Hintergründe

Rückgaberecht für Apps

Nicht dasselbe wie ein Pullover

Mann mit Smartphone

Wer eine App herunterlädt, hat kein Widerrufsrecht. Die Programme eignen sich wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung, so die Rechtsprechung. Die hessische Verbraucherschutzministerin findet das nicht gut und fordert daher, Unternehmen zum Angebot einer Demoversion zu verpflichten. Ein brauchbarer Vorschlag, meint Astrid Ackermann. mehr

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BGH zu Rechtsschutzversicherungen

"Effektenklausel" und "Prospekthaftungsklausel" unwirksam

Rechtsschutzversicherungen dürfen in ihren AGB nicht vereinbaren, etwa die Kosten für Streitigkeiten über den Kauf von Aktien oder die Beteiligung an Immobilienfonds nicht zu übernehmen. Solche Klauseln seien nicht hinreichend transparent, entschied der BGH am Mittwoch. Zahlreichen Geschädigten der "Lehman-Pleite" war deswegen eine Kostenübernahme verweigert worden. mehr

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BGH zur Fluggastrechteverordnung

Ausgleichszahlung für verpassten Anschlussflug

Für eine Ausgleichszahlung genügt es, dass der verspätete Abflug dafür ursächlich war, dass die Reisenden den Anschlussflug nicht mehr erreichen konnten und ihr Endziel erst mit einer eintägiger Verspätung erreicht haben. Das entschied der BGH mit Urteil von Dienstag. mehr

Nachrichten

Drosselung von Internetzugängen

Verbraucherschützer mahnen Telekom ab

Die Ankündigung der Deutschen Telekom, in Zukunft Internetzugänge ab einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln, hat nicht nur für empörte Aufschreie in der Netzgemeinde gesorgt, sondern unlängst auch die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom nun abgemahnt. mehr

Das Zivilrecht und seine wichtigste Rechtsquelle: Das Bürgerliche Gesetzbuch

Das Zivilrecht wird auch Privatrecht genannt. Es gilt gegenüber jedermann und regelt die Beziehungen von natürlichen und juristischen Personen im Verhältnis zueinander. Es ist die aus dem Grundsatz der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Einzelnen, mit Anderen eine Rechtsbeziehung einzugehen. Dazu stehen verschiedene Gestaltungsmittel zur Verfügung, deren Wichtigstes der privatrechtliche Vertrag ist. Das bürgerliche Recht gliedert sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil, das Sonderprivatrecht.

Das Zivilrecht – allgemeiner Teil und Sonderprivatrecht

Der allgemeine Teil befasst sich mit den grundlegenden Regeln im Zivilrecht. Zum allgemeinen Teil gehören das Sachenrecht, das Schuldrecht sowie Erbrecht und Familienrecht. Das Schuldrecht ist das Recht der Schuldverhältnisse und ihrer rechtlichen Ausgestaltung. Zum Schuldrecht gehören beispielsweise die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages sowie mögliche Leistungsstörungen wie Nichtleistung oder Schlechtleistung. Das Sachenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Sachen und Personen. Das können bewegliche Sachen, aber auch Grundstücke oder grundstücksähnliche Rechte sein. Der besondere Teil oder das Sonderprivatrecht bezeichnet spezielle Rechtsgebiete und gilt nur für bestimmte Personengruppen, beispielsweise das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute, das Gesellschaftsrecht als Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen und das Arbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtlich ausgestaltet.

Der Code Civil als bedeutendstes Gesetzeswerk der Neuzeit

Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Schon zu Zeiten des Heiligen Römischen Reichs gab es in einigen Teilstaaten und Territorien ein kodifiziertes Landesrecht, das meistens auf dem Code Civil basierte. Der Code Civil geht auf Napoleon Bonaparte zurück, der ihn am 21. März 1804 einführte und der europaweit eine Vorbildfunktion für die Ausgestaltung des Zivilrechts hatte und deshalb das bedeutendste Gesetzeswerk im Zivilrecht der Neuzeit ist.

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Veranstaltungen und Seminare

LTO-Quiz: Einstellungstests bei Journalistenschulen

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Heribert Prantl, Claus Kleber und Ulrich Wickert sind nur drei Beispiele für Juristen, die vor allem durch ihre journalistische Tätigkeit bekannt wurden. Genau wie sie damals liebäugeln auch heute viele Rechtswissenschaftler mit einem Job im Bereich der Medien. Doch der Arbeitsmarkt in diesem Sektor ist hart umkämpft. Ohne eine journalistische Zusatzausbildung bleibt vielen der Zugang versperrt. Dementsprechend bietet sich der Besuch einer der renommierten Journalistenschulen an. Der Pferdefuß: Diese nehmen längst nicht jeden Bewerber! Prüfen Sie anhand von 15 teilweise geringfügig modifizierten Fragen aus den vergangenen Einstellungstests der Henri-Nannen-Schule und der Axel-Springer-Akademie, ob Sie wissenstechnisch mit den Nachwuchsredakteuren mithalten können. Übrigens: Einige der folgenden Fragen waren in den Originaltests reine Wissensfragen ohne Ankreuzmöglichkeit!

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