Lebensversicherer dürfen ausscheidenden Kunden weniger Geld aus sogenannten Bewertungsreserven auszahlen. Eine entsprechende Regelung, die der Gesetzgeber 2014 beschlossen hatte, wertete der BGH als verfassungskonform.
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Ein Arzt sah sich durch eine Ein-Stern-Bewertung bei Google in seinem Ansehen beeinflusst. Zu Recht, findet das LG Lübeck. Schließlich gab es keinen Patienten mit dem angegebenen Nutzernamen. Jedenfalls habe Google das nicht widerlegt.
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Ein Arzt hatte auf seiner Homepage für verschiedene Heilverfahren im Bereich der Osteopathie geworben. Dies dürfe er aber nur, soweit die Wirksamkeit wissenschaftlich unumstritten ist, so das OLG Frankfurt a. M.
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Das OLG Hamm hat im Streit zwischen einer Witwe und dem Land NRW einen Vergleich vorgeschlagen. Weil ihr Mann beim Fahrradfahren von einem Baum erschlagen wurde, soll ihr das Land 70.000 Euro zahlen.
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Im Streit um den Facebook-Zugang einer verstorbenen Tochter bahnt sich die Entscheidung an. Der BGH rückt eine andere Rechtsfrage als das Kammergericht in den Vordergrund – und zwar völlig zu Recht, meint Bastian Biermann.
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Die Eltern wollen den Tod ihrer 15-jährigen Tochter besser verstehen, aber Facebook verweigert den Zugang. Die deutschen Gerichte sind sich uneinig, nun muss der BGH entscheiden.
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Das LG Frankfurt (Oder) hat ein Pilotprojekt zur elektronischen Gerichtsakte gestartet. Brandenburgs Justizminister spricht von einer "kleinen Revolution".
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Der Terminus "Kind als Schaden" wird den meisten Juristen insbesondere während des Studiums untergekommen sein. Das OLG Hamm musste nun einen ähnlichen Fall entscheiden - und schlug sich auf die Seite des behandelnden Arztes.
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