Der Ex-Mitarbeiter des sächsischen LKA, der als "Hutbürger" bekannt geworden ist, will eine Entschädigung vom ZDF. Sein Anwalt, der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah, hat Klage eingereicht. Er fordert mindestens 20.000 Euro vom ZDF.
Im Streit um die sogenannte Reststrommenge für das 2011 stillgelegte Kernkraftwerk Krümmel stehen sich PreussenElektra und Vattenfall vor dem LG Hamburg gegenüber. Am ersten Verhandlungstag waren die Fronten verhärtet.
Der Schaden, den ein Unfallversursacher ersetzen muss, bemisst sich am tatsächlich gezahlten Kaufpreis, so das OLG Frankfurt - und damit unabhängig davon, ob es für den Geschädigten einen Rabatt beim Autokauf gab.
Googles Internetdienst Gmail stellt keinen Kommunikationsdienst im Sinne der europäischen Telekommunikationsrichtlinie dar, so der EuGH. Befürchtungen, die Bundesnetzagentur könnte zur "Megabehörde" werden, bewahrheiten sich damit nicht.
PreussenElektra und Vattenfall streiten sich vor dem LG Hamburg um die sogenannte Reststrommenge für das 2011 stillgelegte Kernkraftwerk Krümmel. Beide Konzerne sind zu je 50 Prozent an der Krümmel-Betreibergesellschaft beteiligt.
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass VW einem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist. Das Unternehmen kündigte umgehend Revision an.
Vielen Influencern ist nicht klar, was sie als Werbung kennzeichnen müssen und was nicht. Nach Abmahnungen und unterschiedlichen LG-Urteilen ist die Szene verunsichert. Im BMJV gibt es nun erste Überlegungen, das gesetzlich zu regeln.
Der EuGH muss klären, ob OTT-Dienste wie Gmail unter das deutsche Telekommunikationsgesetz fallen. Bejaht er das, würde die Bundesnetzagentur zu einer Megabehörde für das Internet. Mit weitreichenden Folgen, warnt Thomas Hoeren.