Installiert der Nachbar Kameras auf seinem Gelände, die nicht nur sein eigenes Grundstück filmen, muss das nicht geduldet werden. Nach einem Urteil des AG München spielt es dabei nicht einmal eine Rolle, ob die Kamera überhaupt läuft.
Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf im Abmahnwesen: Solche sollen künftig weniger finanzielle Anreize bieten und an strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Deutliche Kritik dafür kommt vom DAV.
Für VW zeichnet sich im Diesel-Skandal weiteres Ungemach ab: Nach Ansicht des OLG Köln können Diesel-Kunden nicht nur den Kaufpreis ersetzt verlangen, sondern diesen auch verzinsen. Das sieht der Autobauer anders.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Laut EuGH kann dies unter Umständen auch auf einer Messe gelten – allerdings nicht auf der "Messe Rosenheim", wie der BGH nun entschied.
Ein Ehepaar verlangte das Geld für ein Doppelbett zurück. Ständig falle man aus dem Bett oder in die "Besucherritze". Sogar das Liebesleben der beiden sei betroffen. Das Gericht nahm die Sache ernst, wies die Klage aber trotzdem ab.
Mit Software-Updates sollen illegale Abschalteinrichtungen in Dieselautos entfernt werden. Doch neuerdings zweifeln Gerichte daran, ob Fahrzeuge damit überhaupt in einen legalen Zustand gebracht werden können, zeigt Felix W. Zimmermann.
In einem bizarren Familienstreit hat der BGH entschieden, dass die Tochter eines Verstorbenen ihrer Nichte verbieten kann, das Grab des Mannes zu dekorieren. Die unerwünschte Deko verletze die Tochter in ihrem Totenfürsorgerecht.
Weil sie sich bei einem Konzert durch einen umstürzenden Lautsprecher mehrere Knochen brach, verlangte eine Besucherin von der Band Schadensersatz. Den bekommt sie aber genauso wenig wie vom Gaststättenbetreiber.