Fast 18.000 Euro Schadensersatz verlangte eine Frau von ihrem Ex-Freund, nachdem sich ihr Hund beim Ballspielen mit diesem ein Bein gebrochen hatte. Bei dem Vierbeiner habe sich aber nur das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, so das OLG.
Eltern dürfen verschweigen, welches ihrer Kinder über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, entschied das BVerfG. Dann sei es aber auch rechtmäßig, wenn sie als Anschlussinhaber in Anspruch genommen würden.
Die Insolvenz des Versandhändlers Neckermann vor gut sieben Jahren hat ein Nachspiel. Der Insolvenzverwalter glaubt, dass das Management die Pleite zu spät erkannt hat und klagt auf Schadensersatz. Das LG Frankfurt sieht die Klage kritisch.
Ein Partygast versteckte im Präsentkorb für das Geburtstagskind einen Böller, der beim Auspacken auslöste und den Schenkenden schwer verletzte. Dafür trifft den Gastgeber aber kein Verschulden, so das OLG Koblenz.
Wegen ihres umstrittenen Unkrautvernichters Roundup wurde die Bayer-Tochter Monsanto in den USA nun zu hohem Schadenersatz verurteilt. Der Fall ist richtungsweisend für mehrere Hunderte weitere Verfahren.
Nur, weil schon jemand eine Matratze ausprobiert hat, wird diese nicht unverkäuflich. Sie könne schließlich gereinigt werden, meint der EuGH. Damit sei eine ausgepackte Matratze nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Das OLG Stuttgart zählt so viele Berufungsverfahren wie in den vergangenen zehn Jahren nicht. Für die hohe Belastung sorgten vor allem Diesel- und Staatsschutzverfahren, dabei seien viele davon vermeidbar.
Die Vorfreude auf einen "bombigen Urlaub" hätte ein Mann am Check-In-Schalter wohl besser für sich behalten, denn die Airline ließ ihn deswegen am Flughafen zurück. Zu Unrecht, wie das AG Düsseldorf nun entschied.