Die juristische Presseschau vom 31. März 2017: Eltern haften für ihre Kinder / Störung bei Zschäpe? / Kein Anspruch auf Sper­rung

31.03.2017

Justiz

EuGH zu Infopflichten im Onlinehandel: Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs hatte der Europäische Gerichtshof den Umfang von Informationspflichten im Onlinehandel zu klären. Er entschied, dass Werbeanzeigen einer Online-Versandplattform in einem Printmedium mit Angaben zu bestimmten Produkten und Preisen als Aufforderung zum Kauf zu verstehen sind. Hieraus folgten grundsätzlich Informationspflichten. Ob Ausnahmen etwa wegen räumlicher Beschränkungen der Anzeige zulässig seien, obliege der Prüfung nationaler Gerichte. Rechtsanwalt Ingo Jung stellt auf lto.de Fall und Rechtsproblematik vor.

BGH zu Eigenbedarfskündigung: Für lto.de bespricht Dominik Schüller das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zu einer mietrechtlichen Eigenbedarfskündigung bei beabsichtigter Umwandlung von Wohn- in Geschäftsräume. Der Rechtsanwalt geht hierzu auch auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2012 ein, von deren Prinzipien nun abgerückt worden sei.

BGH zu Laser-OP: Der Krankheitsbegriff allgemeiner Versicherungsbedingungen ist nach dem Verständnis von durchschnittlichen Versicherungsnehmern und nicht medizinischer Fachkreise zu bestimmen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann eine private Krankenversicherung damit verpflichtet sein, die Kosten einer Laser-Operation zur Beseitigung von Kurzsichtigkeit zu übernehmen. lto.de berichtet.

OLG München – NSU: Ein vom neuen Verteidigerteam Beate Zschäpes beauftragter Psychiater hat der vor dem Oberlandesgericht München Angeklagten bescheinigt, unter einer "dependenten Persönlichkeitsstörung" zu leiden. Diese habe sie daran gehindert, das Unrecht der Taten ihrer beiden Untergrundgefährten einzusehen oder Konsequenzen daraus zu ziehen. Der Bericht der SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm) macht darauf aufmerksam, dass Zschäpe vor Gericht gerade nicht hilflos aufgetreten sei. Über das neue Gutachten, das die Verteidigung in der kommenden Woche in das Verfahren einführen will, schreibt auch die taz (Daniel Bax).

LG Bremen – Ivan Klasnic: Das Landgericht Bremen wird am heutigen Freitag eine Entscheidung zu der Klage des früheren Fußballprofis Ivan Klasnic treffen, der behauptet, dass Ärzte seines damaligen Arbeitgebers Werder Bremen eine Nierenschwäche falsch behandelt haben. Das jahrelange Verfahren stellt spiegel.de (Benjamin Schulz) vor. Der Bericht der Welt (Jean Mikhail) geht auch auf Klasnics aktuelle gesundheitliche Probleme ein.

LG Bielefeld zu Selbstsperre: Zwei Spielsüchtige sind vor dem Landgericht Bielefeld mit dem Versuch gescheitert, Spielotheken zu ihrer Sperrung zu verpflichten. Das Gericht habe sich auf den Standpunkt des beklagten Unternehmens gestellt, nach dem es für die geforderte Maßnahme in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage gebe, schreibt spiegel.de (Benjamin Schulz). Auch das aus dem Glücksspielstaatsvertrag abgeleitete Gebot zur Entwicklung von Sozialkonzepten begründe keine Verpflichtung, Spielsüchtigen den Zugang zu Spielautomaten zu verweigern.

AG Soltau zu Dschungelcamp-Besuch: Wegen Verwendung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses hat das Amtsgericht Soltau die Mutter des Models Nathalie Volk zu 140 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Die Verurteilte hatte Anfang 2016 ihre Tochter zu deren Auftritt im "Dschungelcamp" begleitet, obwohl ihr als Gymnasiallehrerin der beantragte Sonderurlaub verweigert worden war. Die SZ (Thomas Hahn) berichtet über das "Lehrstück" des Aufeinandertreffens von Schein- und Alltagswelt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. März 2017: Eltern haften für ihre Kinder / Störung bei Zschäpe? / Kein Anspruch auf Sperrung . In: Legal Tribune Online, 31.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22533/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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