Die juristische Presseschau vom 31. März 2017: Eltern haften für ihre Kinder / Störung bei Zschäpe? / Kein Anspruch auf Sper­rung

31.03.2017

Recht in der Welt

EuGH  Genmais: Generalanwalt Michal Bobek hat vor dem Europäischen Gerichtshof dargelegt, dass nationale Sofortmaßnahmen zu genetisch veränderten Lebensmitteln nur dann erlassen werden dürften, wenn neben Dringlichkeit auch ein offensichtliches und ernstes Gesundheitsrisiko nachweisbar sei. Ein italienisches Verbot des Anbaus von Genmais habe die Voraussetzungen nicht erfüllt, so lto.de über das Verfahren.

Italien – Ausbeutung: Die taz (Martina Kollross) erzählt die Geschichte eines Arbeitsmigranten aus Bangladesh, der sich in Italien erfolgreich gegen ausbeuterische Praktiken eines Landsmanns zur Wehr setzte und erreicht hat, dass sein früherer Chef nun wegen Menschenhandels angeklagt ist.

USA – Trump University: Nach Bericht von spiegel.de stehen die Auseinandersetzungen zwischen dem US-Präsidenten Donald Trump und Kunden seiner sogenannten Trump University vor der vergleichsweisen Beendigung. Zwei der fast 4.000 Sammelkläger verweigerten sich aber bislang noch einer Einigung.

Venezuela – Parlament: Weil die Nationalversammlung fortwährend gegen geltendes Recht verstoße und hierdurch ihre gesetzgeberischen Kompetenzen verwirkt habe, hat ihr das Oberste Gericht Venezuelas diese Befugnisse entzogen. Ab sofort und auf unbestimmte Zeit würden sie vom "regimehörigen" Gericht selbst ausgeübt, schreibt die FAZ (Matthias Rüb). Das Landesparlament wird von Parteien dominiert, die in Opposition zum Präsidenten des Landes stehen.

Sonstiges

Türkisches Verfassungsreferendum: Seit Beginn dieser Woche können in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige über die von Präsident Erdoğan betriebene Verfassungsreform abstimmen. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Hannah Birkenkötter und Anna von Notz untersuchen auf verfassungsblog.de die Rechtsgrundlagen der hierzu von der Bundesregierung erteilten Genehmigung.

Parkraumbewirtschaftung privat: Supermärkte gehen nach Darstellung der SZ (Felicitas Wilke) zunehmend dazu über, die Überwachung ihrer Parkplätze privaten Dienstleistern zu überlassen. Diese Firmen gingen in der Verteilung von Strafzetteln wenig zimperlich vor und die Höhe von Bußgeldern auf öffentlichen Parkplätzen werde deutlich überstiegen.

Marktwächter: Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat eine positive Bilanz der vor zwei Jahren auf Betreiben des Bundesjustizministeriums eingeführten Marktwächter gezogen. Über die von der VZBV vorgestellten Zahlen und zu herausragenden Einzelfällen der für die Verbraucherschützer als Frühwarnsysteme arbeitenden Wächter berichtet das Hbl (Dietmar Neuerer).

Das Letzte zum Schluss

Mario Barth: Am Humor des Comedians Mario Barth scheiden sich die Geister. Gar nicht lustig ist ein Verfahren, dass dem Witzbold nun in Österreich am Hals hängt. bild.de berichtet, dass die Nachbarin einer dort von Barth neu gebauten Luxus-Villa wegen angeblicher Beschädigungen ihres Grundstücks vor dem Landesgericht Innsbruck 250.000 Euro fordert.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. März 2017: Eltern haften für ihre Kinder / Störung bei Zschäpe? / Kein Anspruch auf Sperrung . In: Legal Tribune Online, 31.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22533/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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