Die juristische Presseschau vom 31. März 2017: Eltern haften für ihre Kinder / Störung bei Zschäpe? / Kein Anspruch auf Sper­rung

31.03.2017

Der BGH macht Eltern filesharender Kinder haftbar. Außerdem in der Presseschau: Beate Zschäpes Verteidigung präsentiert Alternativ-Gutachten, Spielsüchtige haben keinen Anspruch auf Durchsetzung einer Spielsperre und Ernst für Mario Barth.

 

 

Thema des Tages

BGH zu Filesharing: Eltern, die wissen, dass und welches ihrer Kinder illegale Uploads urheberrechtlich geschützter Werke über den Internetanschluss der Familie vorgenommen haben, müssen wegen ihrer Weigerung, den Namen zu nennen, "gewisse Nachteile im Prozess" hinnehmen. Dies bedeutet nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in aller Regel eine Niederlage im gegen sie angestrengten Schadensersatzverfahren. Auch der grundgesetzlich garantierte Schutz der Familie mache die Nennung des Namens des Urheberrechtsverletzers nicht unzumutbar, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch, erweiterte Online-Version) über das Urteil. Für das klagende Unternehmen streite in solchen Konstellationen sowohl das Recht am geistigen Eigentum als auch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, schreibt die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Die Konsequenzen des Urteils fasst tagesschau.de (Kolja Schwartz) in Frage-und-Antwort-Form zusammen.

In einem Kommentar fragt Hendrik Wieduwilt (FAZ), ob sich die Musikindustrie über "so ein Urteil wohl freuen" könne. Sowohl für Eltern als Kinder gelte nun, dass der Ehrliche der Dumme sei. Dabei würden Tauschbörsen wegen attraktiver legaler Angebote mittlerweile kaum noch genutzt, was die Kreativkonzerne nicht daran hindere, "Urheberrechtsprozesse im industriellen Ausmaß" zu führen. Heribert Prantl (SZ) dagegen hält die Entscheidung für "unmittelbar einsichtig". Eltern seien nach wie vor nicht verpflichtet, Namen von Kindern preiszugeben. Als Störer seien sie aber dennoch schadensersatzpflichtig.

Rechtspolitik

NetzDG: Das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz erfährt weitere Kritik. Nach community.beck.de (Thomas Hoeren) verkennt die aktuelle Entwurfsfassung wesentliche Aussagen der E-Commerce-Richtlinie und laufe so deren Ziel, eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu verhindern, "diametral entgegen". Aus Sicht von internet-law.de (Thomas Stadler) unterliegt die im Referentenentwurf enthaltene Ergänzung des § 14 Abs. 2 Telemediengesetz, durch die ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen geschaffen werden soll, einem juristischen Irrtum. Dieser offenbare einen weiteren handwerklichen Mangel "eines insgesamt nicht wirklich stimmigen Gesetzesentwurfs".

Wohnungseinbruchdiebstahl: Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, den Wohnungseinbruchdiebstahl künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu bestrafen. Gleichzeitig sollen Ermittler bei der Verfolgung der Taten mehr Befugnisse erhalten, schreibt die taz (Christian Rath). Ronen Steinke (SZ) verteidigt die Änderung gegen den Vorwurf, bloße Symbolpolitik zu sein. Weil "hundertfach" belegt sei, dass höhere Strafen kaum abschrecken würden, sei "das ganze Strafrecht" symbolisch. Seine Funktion entfalte es durch die in den Strafrahmen zum Ausdruck gebrachten Wertungen von Unrecht. Diese Wertungen müssten "in sich konsistent sein", was die jetzige Änderung verfehle.

Regierungsvorhaben: Die nach der jüngsten Sitzung des Koalitionsausschusses feststehenden Gesetzesvorhaben, die noch vor der Bundestagswahl im Herbst verwirklicht werden sollen, stellt die SZ (Nico Fried) vor. Das hierbei auch beschlossene Verbot sogenannter Kinderehen begrüßt Reinhard Müller (FAZ) im Leitartikel der Zeitung. Mitnichten gehe es hier um eine "paternalistische Ausdehnung eigener Wertvorstellungen", sondern darum, "Maßstäbe geradezurücken", um allen hier lebenden Menschen, gleich welcher Staatsangehörigkeit, die Achtung der geltenden Rechtsordnung als "den gesellschaftlich notwendigen Minimalkonsens" zu vermitteln.

Mutterschutz: Einen Überblick zu der vom Bundestag verabschiedeten Reform des Mutterschutzes bringt zeit.de.

Kinderrechte: Eine nordrhein-westfälische Initiative will am heutigen Freitag einen Beschluss über eine Ergänzung von Artikel 6 Grundgesetz herbeiführen, durch die Kinderrechte speziellen grundrechtlichen Schutz erfahren würden. In ihrem Bericht geht die SZ (Ulrike Heidenreich) auch auf mögliche praktische Auswirkungen ein.

Insolvenzrecht: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet über den Deutschen Insolvenzrechtstag. Eine Ankündigung des Justizministers Heiko Maas (SPD) zu geplanten Steuererleichterungen für Unternehmen in der Sanierungsphase sei dort begrüßt worden. Erst im Februar hatte der Bundesfinanzhof einen entsprechenden Sanierungserlass des Finanzministeriums als Verstoß gegen die Gewaltenteilung gerügt.

Doppelpass: Die Welt (Marcel Leubecher) bringt einen Überblick zur aktuellen Regelung der doppelten Staatsangehörigkeit und einer möglichen Neuregelung nach der kommenden Bundestagswahl.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. März 2017: Eltern haften für ihre Kinder / Störung bei Zschäpe? / Kein Anspruch auf Sperrung . In: Legal Tribune Online, 31.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22533/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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