Die juristische Presseschau vom 27. Mai 2015: Buback gibt nicht auf - Frei­brief für V-Leute - Ter­ro­rist mit 14

27.05.2015

Recht in der Welt

Österreich - 14-jähriger Dschihadist: Das Landesgericht St. Pölten verurteilte einen 14-jährigen türkischen Sonderschüler wegen Unterstützung des IS zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, von der zwölf Monate auf Bewährung ausgesetzt sind. Der Junge hatte Kontakt zum IS aufgenommen, sich um Bombenbau-Anleitungen bemüht und auf andere Kinder werbend eingewirkt. Es berichteten spiegel.de und die taz (Ralf Leonhard).

Schweiz - Steuerpersonalien: Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Schweiz die Namen von mutmaßlichen Steuerhinterziehern regelmäßig im Internet bekannt macht. Damit will die Schweiz die Betroffenen informieren, dass in ihrem Fall ein Amtshilfe-Verfahren läuft, gegen das sie Einspruch erheben können. Über das ungewöhnliche Verfahren informiert unter anderem zeit.de (Matthias Daum).

Großbritannien - Libor-Manipulation: Am Londoner Southwark Crown Court hat der Prozess gegen den ehemaligen Händler Tom Hayes begonnen. Ihm wird achtfache Verschwörung zum Betrug vorgeworfen, weil er mit anderen Bankmitarbeitern den Referenzzins Libor manipuliert haben soll. Vom ersten Prozesstag berichten die Welt und das Handelsblatt (Carsten Herz).

Sonstiges

Thomas Fischer über Schuld: Bundesrichter Thomas Fischer schreibt in seiner zeit.de-Kolumne diesmal über Schuld - bei Affen, in alten Stammesgesellschaften und im modernen Strafrecht. Er kritisiert insbesondere die Umwandlung von Schuld in Strafe. "Auch in der zeitigen Freiheitsstrafe (erst recht in der lebenslangen) lebt ein Stück Vernichtungsstrafe fort."

Varoufakis und die Vertraulichkeit: Falls der griechische Finanzminister Gianis Varoufakis auch in Deutschland vertrauliche Gespräche mit seinem Mobiltelefon aufnahm, hat er sich dabei wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 Strafgesetzbuch) strafbar gemacht, erläutert lawblog.de (Udo Vetter). Allerdings werde dies nur im Falle eines Strafantrags verfolgt.

Das Letzte zum Schluss

Russland - Entweihung der Fahne: Ein russisches Model posierte zum Jahrestag der Befreiung vom Faschismus, eingehüllt in eine russische Fahne. Doch selbst dieser überdeutliche Patriotismus führt zu Problemen mit den Behörden. Gegen die Frau wird wegen Entweihung eines russischen Staatsymbols ermittelt, meldet spiegel.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Mai 2015: Buback gibt nicht auf - Freibrief für V-Leute - Terrorist mit 14 . In: Legal Tribune Online, 27.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15653/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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