Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2015: Kulturwandel der Anwaltschaft – Supreme Court erlaubt Obamacare – Folgen des Grexit

26.06.2015

Justiz

EuGH zu PKK-Unterstützerin: Der Europäischen Gerichtshof hat im Falle einer PKK-Unterstützerin aus Deutschland entschieden, dass die Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings mit EU-Recht vereinbar ist, wenn zwingende Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung vorliegen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tobias Klarmann erläutert auf lto.de die Rechtslage und die Entscheidung des EuGH. Mit dem Verlust der Niederlassungserlaubnis werden weitere Beschränkungen nach dem Aufenthaltsgesetz, wie etwa Meldeauflagen, möglich.

BVerwG zu Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bundestag Einsicht in die Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gewähren muss. Konkret ging es um die Einsicht in die Dokumente zur Guttenberg-Affäre und eines Dossiers zu Ufos. Anders als der Bundestag sah das BVerwG in der Erstellung von Gutachten eine Verwaltungstätigkeit, sodass der Bundestag informationspflichtig ist. Der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) bringt einen ausführlichen Hintergrundbericht.

BGH zu Abschlussschreiben: Der BGH hat am 22. Januar entschieden, dass das Abschlussschreiben nach Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einer 1,3-Gebühr anzusetzen ist. Bisher hätten einige Gerichte lediglich den Gebührensatz von 0,8 angenommen. internet-law.de (Thomas Stadler) greift die Entscheidung auf.

LVerfG Meckpomm zu NPD-Äußerungen: Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat diskriminierende Äußerungen von NPD-Abgeordneten im Landtag erlaubt. In den, von der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) verhängten Ordnungsmaßnahmen, sah das Gericht eine unzulässige Einschränkung des Rederechts der NPD-Abgeordneten. focus.de berichtet.

LAG Bremen zu Druckkündigung: Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen kann eine Druckkündigung ohne konkreten Bezug zum Arbeitsverhältnis gerechtfertigt sein, wenn sich die Belegschaft nachdrücklich weigert mit einem Kollegen zusammenzuarbeiten, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden ist. Die Rechtsanwälte Oliver Vollstädt und Christoph Bergwitz erklären für das Handelsblatt-Rechtsboard die Voraussetzungen der echten Druckkündigung und besprechen die Erwägungen des Gerichts.

OLG Düsseldorf zu Terrorunterstützerin: Von der Verurteilung einer Bonnerin zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen Unterstützung des IS mit Geld- und Sachleistungen berichtet nun auch focus.de (Axel Spilcker/ Elena Rosenberg) und stellt den Radikalisierungsweg der Verurteilten ausführlich dar. Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil angekündigt.

SG Berlin zu Hartz-IV-Kürzung: Wird die Pausenverpflegung vom Arbeitgeber gestellt, darf der Hartz-IV-Satz von Aufstockern nicht pauschal gekürzt werden, entschied das Sozialgericht Berlin. Das Jobcenter Reinickendorf wollte einer Wurstverkäuferin eine Pauschale abziehen, weil der Arbeitgeber eine Verpflegung bereit gestellt hatte. Wie die SZ (Thomas Öchsner) darstellt, wehrte sich die Frau erfolgreich mit der Argumentation, sie könne die bereitgestellten Fleischgerichte wegen einer Diät gar nicht verzehren.

BGH – Haribo/Lindt: Vor dem Bundesgerichtshof streiten die Süßwarenproduzenten Haribo und Lindt um einen von Lindt vertriebenen Schokobären, der in Goldfolie eingewickelt ist. Haribo sieht darin die Verletzung seiner geschützten Wortmarke Goldbär und verlangt von Lindt den Schokobären vom Markt zu nehmen sowie Schadensersatz. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, der BGH werde das Urteil am 23. September verkünden. Der Tagesspiegel (Mira Gajevic) und die Welt (Karsten Seibel) stellen zudem die Entscheidungen der Vorinstanzen und weitere Markenstreitigkeiten vor dem BGH, wie dem der Sparkasse gegen Santander, zusammen.

OLG München- NSU: Die taz (Konrad Litschko) geht auf einen Wortwechsel zwischen dem Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl und dem ehemaligen Richter und Strafrechtsprofessor Bernd von Heintschel-Heinegg unter seinem Blogeintrag auf blog.beck.de (Heintschel-Heinegg) ein, in welchem er die Verteidigung im NSU-Prozess kritisierte. Der Jurist war zuvor selbst Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und ist mittlerweile als Experte für mehrere NSU-Untersuchungsausschüsse tätig.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2015: Kulturwandel der Anwaltschaft – Supreme Court erlaubt Obamacare – Folgen des Grexit . In: Legal Tribune Online, 26.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16002/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen