Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2015: Kein Insolvenzrecht des Staates - Kein Schadensersatz für Mappus - Keine Begeisterung für Frauenquote-Entwurf

25.02.2015

Recht in der Welt

EGMR zu heimlichen Videoaufnahmen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat laut internet-law.de (Thomas Stadler) entschieden, dass die Verurteilung von vier Journalisten in der Schweiz wegen eines heimlich aufgenommenen Videos und dessen Veröffentlichung gegen die Meinungsfreiheit verstoße. Wegen journalistischen Interesses, der Verpixelung der Bilder und Fertigung der Aufnahmen außerhalb privater Räume wögen die Persönlichkeitsrechte des Gefilmten weniger schwer als die Meinungsfreiheit.

USA – Klage wegen Welfenschatz: Die Erben einstiger Eigentümer des Welfenschatzes haben die Bundesrepublik Deutschland in Washington auf die Herausgabe der Stücke verklagt, die erst nach der Machtergreifung und nach Ansicht der Kläger unter Verfolgungsdruck durch die Nazis verkauft wurden, berichtet die FAZ (Stefan Koldehoff). Die Limbach-Kommission hatte sich 2014 gegen eine Restitution ausgesprochen, da der Verkauf nicht unter Wert erfolgt sei.

USA – strafbarer Link: Die taz (Johannes Gernert/Meike Laaff) befasst sich mit der Verurteilung des Journalisten Barrett Brown in den USA wegen des Postens eines Links und den möglichen Folgen auch für Investigativjournalisten in Deutschland. Diese seien nach deutschem Recht weitgehend geschützt, könnten beim Verlinken auf amerikanische Quellen jedoch gegebenenfalls belangt werden.

Sonstiges

"Schafft Lebenslang ab": Bundesrichter Thomas Fischer führt auf zeit.de in seiner Kolumne seine Auseinandersetzung mit der lebenslangen Freiheitsstrafe fort. In einem System, das Strafe an Schuld messe, sei ein plötzlicher Sprung ins absolute Lebenslang fehl ab Platz. Nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts bleibe von der lebenslangen Freiheitsstrafe sowieso nur noch ein symbolischer Rest.

Facebook-Bedingungen unionsrechtswidrig: Nach einer universitären Studie aus Belgien verstoßen die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook gegen Unionsrecht – das Verbraucherschutzrecht und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln in Verbraucherverträgen. Die Studie gibt der Prüfung von Klagemöglichkeiten neuen Aufwind, berichtet die taz (Lea Deubner).

Überwachung durch den Arbeitgeber: zeit.de (Tina Groll/Sabine Hockling) stellt dar, unter welchen Umständen Arbeitgeber Videokameras auf ihre Arbeitnehmer richten dürfen, wie mit den Daten umzugehen ist und welche Folgen die unzulässige Überwachung für den Arbeitgeber hat.

TV-Sendungen und Menschenwürde: Rechtsanwalt Felix Hilgert und Rechtswissenschaftler Philipp Sümmermann setzten sich auf lto.de mit der Frage auseinander, inwiefern die Menschenwürde durch TV-Sendungen verletzt wird und auf welcher Grundlage sonst Sendungen verboten wurden bzw. was nicht untersagt wurde. Die Menschenwürde spiele außer bei gefilmten Kindern kaum eine Rolle. Auf Zuschauerseite setzen Minderjährige jedenfalls eine zeitliche Grenze für die Ausstrahlung.

Das Letzte zum Schluss

Der Jurist als Sprachkünstler: justillon.de (Andreas Stephan) hat ein Urteil in Reimform aus 1987 ausgegraben und verlinkt gleich noch auf weitere Funde juristischer Reimkunst.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2015: Kein Insolvenzrecht des Staates - Kein Schadensersatz für Mappus - Keine Begeisterung für Frauenquote-Entwurf . In: Legal Tribune Online, 25.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14783/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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