Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2015: Kein Insolvenzrecht des Staates - Kein Schadensersatz für Mappus - Keine Begeisterung für Frauenquote-Entwurf

25.02.2015

Justiz

BGH zu Kosten für Handyrechnungen auf Papier: Für Rechnungen in Papierform dürfen Mobilfunkanbieter, sofern nicht der Vertrag ausschließlich im Internet angeboten wurde, keine zusätzlichen Zahlungen verlangen, hatte der Bundesgerichtshof letzten Oktober entschieden. Darauf, und auf die Urteile weiterer Gerichte, die sich dem BGH anschlossen, weist der Bundesverband der Verbraucherzentralen laut SZ hin und fordert Kunden auf, ihre Rechnungen und Verträge zu prüfen.

BFH zu Arbeitszimmer für Rentner: In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied der Bundesfinanzhof laut FAZ (Joachim Jahn), dass auch ein Rentner bzw. Pensionär die Kosten für ein Arbeitszimmer voll von der Steuer absetzen kann. Er braucht dazu Arbeitseinkünfte neben der Rente oder Pension und das Arbeitszimmer muss Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein, wie bei dem als Gutachter arbeitenden Kläger, einem Ingenieur im Ruhestand.

BFH zu Privatkliniken: Der Bundesfinanzhof hat laut SZ entschieden, dass Privatkliniken mit hohem Anteil gesetzlich versicherter Patienten steuerlich nicht schlechter gestellt werden dürfen als öffentliche Kliniken. Eine Beschränkung des Wegfalls der Umsatzsteuer, wie bisher, auf Kliniken mit Versorgungsverträgen mit den gesetzlichen Kassen, solche, die in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind oder Unikliniken sei nicht mit geltendem Recht vereinbar.

BGH zu Befangenheit: Der Bundesgerichtshof hat laut FAZ (Joachim Jahn) entschieden, dass Richter in dem Prozess einer früheren Prozesspartei gegen ihren damaligen Anwalt nicht schon deshalb als befangen gelten müssen, weil sie bereits in dem vorherigen Prozess entschieden haben.

LG Stuttgart zu Mappus gegen Gleiss Lutz: das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz dem ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus schon deshalb keinen Schadensersatz wegen Falschberatung beim ENBW-Anteilskauf zahlen muss, weil Mappus persönlich kein Haftungsrisiko eingegangen sei. Der Anteilskauf war am Parlament vorbei abgewickelt worden und später vom Staatsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft worden, berichtet die FAZ (ols).

LG Düsseldorf – Freispruch nach 8 Jahren: Acht Jahre nach der Tat, zu der ein Mann in Düsseldorf Beihilfe geleistet haben soll, hat ihn das dortige Landgericht nun freigesprochen, berichtet die SZ. Dabei steht der Fall – der allein bei Gericht fünf Jahre unbearbeitet herumlag – symbolisch für die Folgen einer Überlasteten Justiz.

LG Bonn – WCCB-Verfahren: Der Prozess gegen zwei städtische Projektleiter beim Bau des World Conference Center Bonn wegen Betrugs, Untreue und Beihilfe zur Untreue begann am gestrigen Dienstag vor dem Landgericht Bonn. Die taz (Anja Krüger) berichtet zum Prozessauftakt.

OLG München – NSU-Prozess: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet von der Aussage einer Zeugin im NSU-Prozess, welche die Angeklagte Zschäpe, kurz bevor diese mutmaßlich ihre Wohnung in Brand setzte, als ungewohnt aggressiv und hartem Alkohol zugeneigt beschrieb. Anschließend wurde die Verhandlung abgebrochen, weil es der Angeklagten, der offensichtlich die lange U-Haft zu schaffen mache, nicht gut ging.

LG Köln – Schadensersatzprozess Kachelmann: An diesem Mittwoch beginnt die Verhandlung im Prozess Jörg Kachelmann gegen Bild, bild.de, Focus und Bunte. Der ehemalige Wettermann verlangt insgesamt 3,25 Millionen Euro Schadensersatz wegen der Berichterstattung zur Zeit des Strafprozesses wegen Vergewaltigung gegen ihn. Es ist die wohl höchste geforderte Schadensersatzsumme im Zusammenhang mit Presseveröffentlichungen vor einem deutschen Gericht, meldet das Handelsblatt (Kai-Hinrich Renner).

LG Bochum – Schienenkartellprozess: Wie das Handelsblatt (Martin Murphy) berichtet, hat das Landgericht Bochum im Schienenkartellprozess das Verfahren gegen die Manager abgetrennt. Gegen die weitgehend geständigen unteren Mitarbeiter der involvierten Firmen soll das Verfahren bis Juli abgeschlossen sein. Anschließend soll das Verfahren gegen die ihre Beteiligung bestreitenden Manager geführt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2015: Kein Insolvenzrecht des Staates - Kein Schadensersatz für Mappus - Keine Begeisterung für Frauenquote-Entwurf . In: Legal Tribune Online, 25.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14783/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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