Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2016: Vor­rats­da­ten­spei­che­rung /
Befan­gen­heit­s­an­trag von Zschäpe /
Reli­gion und Ver­fas­

22.12.2016

Recht in der Welt

EuGH – Westsahara: Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Marokko über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und mit Fisch entfaltet in der Westsahara keine Geltung, da diese nicht zum Hoheitsgebiet Marokkos gehöre, entschied der Europäische Gerichtshof und wies damit die Klage der Westsahara-Befreiungsfront Polisario ab. Polisario hatte sich gegen das Abkommen zur Wehr gesetzt mit der Begründung Marokko könne über die Westsahara keine Abkommen treffen. Die Klage sei somit zwar formal verloren, Polisario sei aber die "politische Siegerin"  so die taz (Christian Rath).

Polen – Verfassung: Die EU-Kommission setzt der polnischen Regierung eine erneute Frist von zwei Monaten, um die geforderten Änderungen, insbesondere die Einräumung voller Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts, vorzunehmen. Komme die polnische Regierung dem nicht nach, könne ein Entzug des Stimmrechts Polens in der Europäischen Union drohen, wie spiegel.de und lto.de berichten.

Brasilien – Thyssen-Krupp: Wie die FAZ meldet, muss sich die Tochtergesellschaft des Stahlkonzerns Thyssen-Krupp (CSA) vor der brasilianischen Justiz verantworten. Gegen CSA hatte die Staatsanwaltschaft von Rio de Janeiro Anklage erhoben, weil diese eine umweltrechtliche Genehmigung erhielt, obwohl die zuständige Behörde zuvor Einspruch eingelegt hatte.

USA – Stefan Arzberger: Die Zeit (Christine Lemke-Matwey) widmet sich dem Fall des Star-Geigers Stefan Arzberger, der im Jahr 2015 während einer Tournee in den USA im Bundesstaat New York wegen versuchten Mordes angeklagt wurde. Der Violinist durfte in den 15 Monaten, die das Vorverfahren dauerte, das Land nicht verlassen, wegen der fehlenden Aufenthaltserlaubnis aber auch nicht arbeiten. Auf Grund eines Deals mit der Staatsanwaltschaft ging er straflos aus und durfte nach Deutschland zurückkehren.

Sonstiges

Religiöse Neutralität des Staates: In einem Gastbeitrag beschäftigt sich Ex-Bundesverfassungsrichter und Rechtsprofessor Udo Di Fabio in der FAZ mit Religion im Verfassungsstaat. Er wirft, im Hinblick auf die Debatte um das Kopftuch bei Richterinnen, die Frage auf, wie viel absoluten Geltungsanspruch Gläubige in einer toleranten Demokratie durchsetzen können und wann ihnen Grenzen gesetzt werden sollten, die von ihnen Anpassung verlangen. Ein wohlwollend neutraler Staat müsse das Ausleben von Religionen tolerieren, könne auf der anderen Seite auch Akzeptanz seitens der Gläubigen einfordern. Das Durchsetzen absoluter religiös geprägter Verhaltensgebote in öffentlichen Einrichtungen komme dem nicht nach und ginge über das Verfassungsprinzip wohlwollender Neutralität hinaus.

Demokratie: Der Privatdozent für öffentliches Recht Ulrich Jan Schröder nimmt in der FAZ die Demokratie als Staatsform im nationalen und globalen Kontext in den Blick. Global gesehen befinde sich die Bundesrepublik Deutschland in einem Spannungsfeld zwischen "völkerrechtlicher Anschlussfähigkeit" und demokratischer Legitimation. Das Eingehen von internationalen Bindungen beinhalte die Gefahr, demokratische Legitimation zu verlieren. Im Nationalen Kontext stelle sich die Frage nach der Partizipation von Bürgern. Der Staat müsse die Eigenverantwortung der Bürger fördern und für deren Gleichheit vor dem Gesetz sorgen, damit das Vertrauen in den Staat bestehen bleibe.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lz

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.


Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2016: Vorratsdatenspeicherung /
Befangenheitsantrag von Zschäpe /
Religion und Verfas­ . In: Legal Tribune Online, 22.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21567/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen