Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2016: Vor­rats­da­ten­spei­che­rung /
Befan­gen­heit­s­an­trag von Zschäpe /
Reli­gion und Ver­fas­

22.12.2016

Der EuGH hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für europarechtswidrig. Außerdem in der Presseschau: Zschäpes Verteidigung stellt einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht und Udo Di Fabio schreibt über Religion und Verfassung.

Thema des Tages

EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: Der Europäische Gerichtshof befand die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Schweden und Großbritannien für europarechtswidrig, wie die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Hendrik Wieduwilt), die taz (Christian Rath), das Hbl (Dana Heide), spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.) und lto.de berichten. Dieser Grundsatz gelte in der gesamten Europäischen Union und habe damit auch Auswirkungen auf die ab Juli 2017 in Deutschland vorgesehene Vorratsdatenspeicherung. Damit hat der Europäische Gerichtshof  nicht nur die Hürden für den Zugriff auf die gespeicherten Daten erhöht, sondern die Speicherung an sich in Frage gestellt. Es dürfe nur "gezielt" und nur noch das "absolut Notwendige" gespeichert werden. Anlässe könnten die regionale Speicherung an Kriminalitätsschwerpunkten und die Speicherung von Daten bestimmter Personenkreise sein, wie etwa "Gefährdern". Die Sicherheitsbehörden dürften aber nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten auf die Daten zugreifen und auch nur dann, wenn dies von Gerichten zuvor genehmigt worden sei.

Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, es habe Klarheit in den Streit um die Vorratsdatenspeicherung gebracht und sei ein "weitsichtiges Urteil für die Rechtsstaatlichkeit in Europa". Auch Christian Rath (taz) lobt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die Europäische Union gewinne mit diesem als "freiheitliche Wertegemeinschaft" an Gewicht. Reinhard Müller (FAZ) stellt fest, eine Vorratsdatenspeicherung beinhalte keinen Generalverdacht. Wenn der Staat aber nicht einmal die festgestellten "Gefährder" unter Kontrolle habe, könne er auch nicht glaubwürdig mehr allgemeine Überwachung fordern.

Rechtspolitik

Sicherheit im öffentlichen Raum: Wie spiegel.de und lto.de melden, hat das Bundeskabinett ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen soll. Unter anderem sollen die private Videoüberwachung öffentlicher Räume erleichtert und Bodycams bei Bundespolizisten sowie Lesesysteme für Autokennzeichen eingesetzt werden. Außerdem sei ein Verschleierungsverbot für Beamte geplant.

Videoüberwachung: Der Linkspolitiker und ehemalige Kriminalpolizist Frank Tempel bezweifelt in einem Interview mit der taz (Ulrich Schulte) die Wirksamkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen.

Fahrverbot u.a.:  Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafverfahrens, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze verabschiedet. Hiernach soll ein Fahrverbot als Strafe für alle Straftaten ermöglicht werden. Zudem sollten unter anderem das Strafverfahren effektiver, organisierte Formen der Schwarzarbeit künftig härter geahndet und der Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahmen im Rahmen von Straßenverkehrsdelikten eingeschränkt werden. Es berichtet dazu lto.de.

DNA-Analyse: Karin Truscheit (FAZ) fordert im Leitartikel eine gesetzliche Ausweitung der DNA-Analyse von Tatortspuren. Dabei sollen künftig auch Aussagen über Alter, Aussehen oder Herkunft des Täters gewonnen werden können.

Versammlungsrecht: Die thüringische Landesregierung will ein eigenes Versammlungsgesetz auf den Weg bringen, um zukünftig zu verhindern, dass rechte Aufmärsche an historisch vorbelasteten Tagen – etwa dem 9. November – stattfinden, so lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2016: Vorratsdatenspeicherung /
Befangenheitsantrag von Zschäpe /
Religion und Verfas­ . In: Legal Tribune Online, 22.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21567/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen