Die juristische Presseschau vom 1. bis 4. Mai 2015: BND und die Geheimdienstkontrolle – Tarifeinheit im Bundestag – Mordanklage im Fall Freddie Gray

04.05.2015

Justiz

BGH zur Tagesschau-App: Über das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Tagesschau-App vom vergangenen Donnerstag und den "Etappensieg" für die klagenden Verlage berichten die Samstags-FAZ (Joachim Jahn), taz.de (Christian Rath) und lto.de. Der BGH verwies den Fall ans Oberlandesgericht Köln zurück, weil er im Gegensatz zum OLG die zivilrechtliche Prüfbarkeit des Rundfunkauftrags bejaht. Das OLG muss nun genau prüfen, ob das Online-Angebot der Tagesschau ein "nichtsendungsbezogenes presseähnliches Angebot" ist. Beobachter rechnen damit, dass der Fall am Ende beim Bundesverfassungsgericht landen wird.

OLG Köln zur Kundus-Affäre: Das Oberlandesgericht Köln hat am vergangenen Donnerstag die Klage wegen Entschädigungsansprüchen von Hinterbliebenen des Kundus-Angriffs 2009 abgewiesen. Dem deutschen Oberst Georg Klein sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen, befand das OLG. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Gericht zugelassen. taz.de (Christian Rath) und lto.de fassen den Fall und seine juristische Aufarbeitung zusammen.

OLG München – NSU-Prozess: Auch die Montags-SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz) befasst sich mit dem Schweigen Beate Zschäpes im NSU-Prozess. Mit ihren drei Verteidigern darauf verständigt, habe sie einem Psychiater berichtet, das Schweigen kaum mehr auszuhalten. In einem gesonderten Artikel in Frage-Antwort-Form behandelt die Montags-SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz) einige wichtige Fragen als Zwischenfazit zum NSU-Prozess.

Rechtsprechung zur Überstellung von Flüchtlingen: Die "verworrene Rechtslage" zur Überstellung von Flüchtlingen in andere EU-Länder nach dem Dublin-System und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts macht die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) zum Thema. Deutsche Gerichte urteilten in dieser Frage sehr unterschiedlich.

LG Stuttgart zu Uber: Der Anbieter des Fahrdienstes Uber hat sich am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart gegenüber der Stuttgarter Taxi-Zentrale verpflichtet, mit seinem Angebot "Uber Pop" nicht in Stuttgart aktiv zu werden. Die Parteien erklärten den Rechtsstreit für erledigt, schreibt die Samstags-FAZ (bee).

LG Saarbrücken – Prothesen: Wegen schadhafter Prothese des Herstellers DePuy könnte erstmals der Geschäftsführer eines Herstellers von Prothesen vor Gericht stehen, berichtet der Spiegel (Udo Ludwig/Barbara Schmid). Über die Anklagezulassung wegen des "Inverkehrbringens gesundheitsgefährdender Medizinprodukte" wird das Landgericht Saarbrücken noch entscheiden.

StA Göttingen – Geheimnisverrat Lüttig: Die in den Fällen Wulff und Edathy erhobenen Vorwürfe des Geheimnisverrats hat der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig in einer schriftlichen Stellungnahme zurückgewiesen, meldet u.a. focus.de. Man könne den Nachweis führen, dass Lüttig nicht Hinweisgeber war, heißt es über seinen Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt derzeit gegen Lüttig wegen mutmaßlicher Weitergabe von Interna in acht Fällen.

FG Köln zu eBay-Versteigerungen: Der kontinuierliche Verkauf privater Sammlergegenstände unterliegt der Umsatz- und Einkommensteuer. Das hat das Finanzgericht Köln Anfang März entschieden. Aufgrund seiner "hohen und langjährigen Verkaufsaktivitäten" stufte das FG einen Mann als Unternehmer und Gewerbetreibenden ein, der seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den Verkauf von Bierdeckeln aus einer Privatsammlung bestritt. lto.de fasst den Fall zusammen.

VG Aachen zur Entlassung eines Polizeianwärters: Ein 22-jähriger Polizeianwärter hatte rassistische Bilder in einer privaten Whatsapp-Chat-Gruppe von Polizeischülern verbreitet. Daraufhin wurde der Anwärter entlassen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Entlassung wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung für rechtmäßig erklärt, berichtet lto.de.

LG Göttingen – Transplantationsskandal: Am kommenden Mittwoch wird das Landgericht Göttingen im Transplantationsskandal um den wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung mit Todesfolge angeklagten Transplantationsarzt Aiman O. urteilen; nun berichten auch die Samstags-taz (Reimar Paul/Heike Haarhoff) und der Focus (Jan-Philipp Hein/Kurt-Martin Mayer). Rechtlich heikel sind vor allem die Beurteilung der Kausalzusammenhänge und ob O. den Tod anderer Menschen billigend in Kauf nahm.

LG Mannheim – Heidelberger Rechtsanwalt: Der Heidelberger Rechtsanwalt Georg M. muss sich vor dem Landgericht Mannheim unter anderem wegen Betrugs, gemeinschaftlicher Erpressung und Geldwäsche verantworten. Er soll Schuld daran haben, dass in einer erfundenen Lottospielgemeinschaft "fast 300 000 Personen am Telefon belästigt und teils bedroht wurden". Die Staatsanwaltschaft fordert über sechs Jahre Haft, das Urteil wird Anfang Mai gesprochen. Der Spiegel (Julia Jüttner) berichtet.

Deutsche Dschihadisten: Über den Umgang von Justiz und Justizvollzug mit deutschen Dschihadisten und Parallelen zu RAF-Zeiten schreibt ausführlich der Spiegel (Özlem Gezer).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 4. Mai 2015: BND und die Geheimdienstkontrolle – Tarifeinheit im Bundestag – Mordanklage im Fall Freddie Gray . In: Legal Tribune Online, 04.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15428/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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