Die juristische Presseschau vom 8. Dezember 2015: NPD-Verbot / Fragen an Zschäpe / Haft für IS-Rück­kehrer

08.12.2015

Das BVerfG eröffnet das Hauptsacheverfahren zum NPD-Verbot. Außerdem in der Presseschau: Beate Zschäpe vor Aussage, OLG Celle verurteilt IS-Rückkehrer und das AG München zum Beweiswert von Verkehrsunfallzeugen.

Thema des Tages

BVerfG – NPD-Verbot: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einer am gestrigen Montag bekanntgegebenen Entscheidung aus der vergangenen Woche die Durchführung des vom Bundesrat beantragten Verbotsverfahrens gegen die NPD und ihre Teilorganisationen beschlossen. Durch die Ansetzung einer dreitätigen Verhandlung im kommenden März und dem damit verbundenen Abschluss des Vorverfahrens sei klargestellt, dass der Verbotsantrag nach bisheriger Aktenlage hinreichend begründet sei, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Zudem sei auch die zwischenzeitliche Anforderung des Gerichts zu belastbaren Belegen der vom Bundesrat behaupteten sogenannten Abschaltung von V-Leuten innerhalb der Partei offenbar erfüllt worden, wenngleich die V-Mann-Problematik im Hauptverfahren auch noch gesondert behandelt würde. Weitere Berichte bringen u.a. FAZ (Reinhard Müller) und taz (Christian Rath). Analysen des beantragten Verbots und der diesbezüglichen Erfolgsaussichten liefern Heribert Prantl (SZ, Video) und spiegel.de (Christina Hebel/Dietmar Hipp).

Die Entscheidung kommentieren Wolfgang Janisch (SZ), Reinhard Müller (FAZ), Christian Rath (taz.de), Christian Bommarius (BerlZ) sowie Thomas Darnstädt (spiegel.de).

Rechtspolitik

Anonymität im Internet: Thomas Stadler (internet-law.de) beteiligt sich mit fünf Thesen an der Diskussion über die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet. Diese würde sich negativ auf Meinungs- und Informationsfreiheit auswirken, weil viele Nutzer wohl auf Meldungen verzichten würden, wenn sie diese nicht mehr anonym oder unter Pseudonym artikulieren könnten. Die erleichterte Erfassung des Nutzungsverhaltens würde in Konflikt mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung geraten.

EU-Frauenquote: Bemühungen, auf europäischer Ebene eine Frauenquote für die Besetzung von Spitzenpositionen in Unternehmen einzuführen, sind offenbar gescheitert. Wie die FAZ (Hendrick Kafsack) berichtet, trägt die Bundesregierung hieran "eine beträchtliche Mitschuld". Das Kanzleramt hätte bestimmt, dass sich Deutschland bei der Abstimmung im Ministerrat der Stimme enthalte, weil Quotenregelungen Sache der nationalen Gesetzgeber seien.

Steuererklärungen: Das Bundeskabinett wird am morgigen Mittwoch über den von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorangetriebenen Plan einer vollautomatisierten Bearbeitung von Steuererklärungen abstimmen. Die FAZ (Joachim Jahn) stellt Einzelheiten der Reform vor.

Fremdbeteiligungsverbot: Nach Darstellung der FAZ (Joachim Jahn) ist das bislang in Deutschland noch geltende Verbot einer berufsfremden Beteiligung an Anwaltskanzleien durch europäische Marktharmonisierungsbestrebungen gefährdet. Die Bundesregierung habe der Kommission grundsätzliche Kompromissbereitschaft beim Abbau von Privilegien verkammerter Berufe signalisiert, auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Niederlassungsrichtlinie aus dem Jahr 1998 seien in dieser Richtung zu deuten.

Unternehmensanwälte: Nach Bericht des HBl (Heike Anger) hat sich die Bundesregierung bei der geplanten Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte darauf verständigt, dass deren Haftung "nach den allgemeinen Regeln des Zivil- und Arbeitsrechts" erfolgen solle. Die ursprünglich angedachte Pflicht einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung für die betroffenen Anwälte sei damit vom Tisch.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Dezember 2015: NPD-Verbot / Fragen an Zschäpe / Haft für IS-Rückkehrer . In: Legal Tribune Online, 08.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17778/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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