Raucher Friedhelm Adolfs: BGH bewilligt Prozesskostenhilfe

30.07.2014

Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs kann im Kampf gegen seine Wohnungskündigung einen ersten kleinen Erfolg verbuchen. Die Kosten für sein Revisionsverfahren übernimmt der Staat. Karlsruhe hat seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe zugestimmt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch bestätigt, dass Friedhelm Adolfs im Streit um seine Wohnungskündigung Prozesskostenhilfe erhält. Das Gericht stimmte seinem Antrag zu (Beschl. v. 30.07.2014, Az. VIII ZR 186/14).

Adolfs soll nach einer Entscheidung das Landgerichts (LG) Düsseldorf seine Wohnung räumen. Die Kündigung erging, weil er seine Nachbarn massiv mit Zigarettenqualm belästigt haben soll (Urt. v. 26.06.2014, Az. 21 S 240/13).

Adolfs Weg führt nun nach Karlsruhe. Dort muss der BGH über seine Revision entscheiden. Dass das Gericht seinem Antrag zugestimmt hat, sorgte bei seinem Anwalt für Zuversicht: "Das zeigt, dass der BGH sich ernsthaft mit dem Fall befassen will."

Prozesskostenhilfe ist für Einkommensschwache. Sie wird gewährt, wenn die Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint, § 114 Zivilprozessordnung (ZPO)

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Raucher Friedhelm Adolfs: BGH bewilligt Prozesskostenhilfe . In: Legal Tribune Online, 30.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12727/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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