Eine sehbehinderte Frau darf mit ihrem Blindenführhund einen Durchgang durchs Wartezimmer einer Gemeinschaftspraxis nutzen. Die Berliner Justiz sah das anders – und kassierte dafür nun einen ordentlichen Rüffel von den Karlsruher Kollegen.
"Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische tierische Verhaltensweise dar", findet das OLG Koblenz. Geht bei diesem "Hundegetümmel" etwas zu Bruch, haftet der Halter.
Ein Tierschutzverein, der von den Behörden Informationen über die Kontrolle von Tiertransporten verlangte, ist vor dem BVerwG gescheitert. Tiertransporte fallen laut Gericht weder unter das Umwelt- noch das Verbraucherinformationsrecht.
Der Tierschutzverein Animal Rights Watch wollte die Stadt Düsseldorf verpflichten, die Haltung lebender Hummer zu verbieten. Die Klage sei aber schon gar nicht erst zulässig, entschied das VG Düsseldorf.
Für das 2017 totgebissene TV-Huhn Sieglinde bekommt die Halterin vergleichsweise hohen Schadensersatz. Schließlich sei Sieglinde ein besonderes Tier mit Fernseherfahrung gewesen, so das LG Kleve.
Ein Mann hatte in der Nachbarschaft auf Haustauben geschossen. Daraufhin war ihm die Waffenbesitzkarte entzogen worden. Einen Eilantrag gegen diese Entscheidung lehnte das VG Karlsruhe ab.
Wer ehrenamtlich streunende Katzen füttert, übt keine Tätigkeit aus, die unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt. Anderes gelte für das Ausführen von Hunden, das mit Katzenfüttern aber nicht vergleichbar sei.