Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2017: Ist Tötung bei Auto­rennen Mord? / Aus für Kinder­ehen? / BVerfG gegen Abschie­bung

24.02.2017

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Rechtsprofessor Piotr Mikuli stellt auf verfassungsblog.de in einem englischsprachigen, kritischen Beitrag das jüngste Gesetzesvorhaben der polnischen Regierung zur Reform des Nationalen Justizrats vor. Nach Bericht der SZ (Daniel Brössler) beschäftigen die fortgesetzten Eingriffe der Regierung in die Unabhängigkeit des Justizsystems auch weiterhin die EU-Kommission. Dort würden Möglichkeiten sondiert, auch ohne förmliches Verfahren nach Art. 7 des EU-Vertrages Druck auszuüben.

Spanien – Ex-IWF-Chef: Wegen Unterschlagung hat ein Gericht in Madrid Rodrigo Rato, den früheren Wirtschaftsminister des Landes und ehemals auch Chef des Internationalen Währungsfonds, zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Rato habe als Bankchef ein System "schwarzer Kreditkarten" unterhalten und auf diese Weise mehrere Millionen Euro unterschlagen, berichtet das Hbl (Sandra Louven). Die Verurteilung meldet auch die taz.

Türkei – Putschversuch: Die taz (Jürgen Gottschlich) berichtet über ein Verfahren gegen 38 türkische Militärs, denen die Beteiligung am Putschversuch vom vergangenen Sommer und die hierfür geplante Tötung des Staatspräsidenten vorgeworfen wird. Die Angeklagten hätten ihre Putschabsichten eingeräumt, aber entschieden bestritten, für die sogenannte Gülen-Sekte gehandelt zu haben.

USA – Transgender: US-Präsident Donald Trump hat per Dekret eine ebensolche Weisung seines Amtsvorgängers Barack Obama aufgehoben, die eine freie Toilettenwahl für Transgenderpersonen sicherstellen sollte. Es berichten SZ (Sacha Batthyany) und taz (Dorothea Hahn).

Sonstiges

BAMF-Taktik: zeit.de (Tilman Steffen) nennt Beispiele von Fällen, in denen afghanische Asylbewerber durch Versprechungen, etwa einer Anerkennung in einem anderen europäischen Land, zur Rücknahme ihrer in Deutschland gestellten Asylanträge gedrängt worden seien. Dieses Vorgehen entspreche dem vom Innenminister formulierten Ziel, die Anerkennungsquote von Afghanen zu senken. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weise den Vorwurf zurück.

Erdogan in Deutschland: Rechtliche Möglichkeiten, Auftritte von Recep Tayyip Erdoğan zur Werbung für das von ihm betriebene Verfassungsreferendum zu unterbinden, untersucht nun auch swr.de (Max Bauer).

Legalbase: Das Legal Tech-Unternehmen Legalbase hat nach Meldung von lto.de Insolvenz angemeldet.

Das Letzte zum Schluss

Juristenwitz: In einigen Landesteilen brechen närrische Zeiten aus, Grund genug für community.beck.de (Claus Koss) den ein oder anderen Juristenwitz feilzubieten. Etwa diesen mit der Frage nach dem Unterschied zwischen Steuerberatern bzw. Wirtschaftsprüfern und Juristen: Erstere wüssten, dass sie langweilig seien.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2017: Ist Tötung bei Autorennen Mord? / Aus für Kinderehen? / BVerfG gegen Abschiebung . In: Legal Tribune Online, 24.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22159/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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