Die juristische Presseschau vom 12. Januar 2017: Weißes Pulver an Gerichten / Befruch­tung ist keine Krank­heit / Streit wegen Boa­tengs Villa

12.01.2017

Justiz

BVerfG – NPD-Verbot: Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) prognostiziert in der ZEIT, dass das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar das vom Bundesrat beantragte NPD-Verbot ablehnen werde. Künast findet das richtig. Die Länder hätten den Bedeutungsverlust der NPD nicht mitbekommen. Sie lehnt Parteiverbote auch generell ab.

BAG zu künstlicher Befruchtung: Wenn eine Arbeitnehmerin wegen einer künstlichen Befruchtung an der Arbeit gehindert ist, hat sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das entschied das Bundesarbeitsgericht, so lto.de.  Auch die Unfruchtbarkeit des Partners könne der Frau nicht als eigene Krankheit angerechnet werden.

OLG Köln zu Wucher: Ein Schlüsseldienst, der für eine schnelle Schlossöffnung 319 Euro verlangt, kann nicht wegen Wuchers bestraft werden, entschied laut lawblog.de (Udo Vetter) das Oberlandesgericht Köln. Es fehle am Ausnutzen einer Zwangslage. Der Preis könne schließlich vorab verhandelt werden. Und wenn kein Preis vereinbart wurde, könne der Dienst ohnehin nur das Ortsübliche verlangen.

OLG Oldenburg zu Auslieferung: Ein Albaner, der in seiner Heimat in Abwesenheit zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, kann nach Albanien ausgeliefert werden, entschied laut lto.de das Oberlandesgericht Oldenburg. Er habe sich dem Prozess durch Flucht entzogen, sei aber durch einen Rechtsanwalt vertreten gewesen.

LG Leipzig – Unister: Vor dem Landgericht Leipzig hat der Betrugs-Prozess gegen die noch lebenden Verantwortlichen des Internet-Konzerns Unister begonnen. Ihnen wird banden- und gewerbsmäßiger Computerbetrug, Steuerhinterziehung und das unerlaubte Betreiben von Versicherungsgeschäften vorgeworfen, berichtet die SZ (Klaus Ott/Uwe Ritzer). Den Kunden der Unister-Flugportale seien Preisvorteile vorenthalten worden. Außerdem soll der Konzern "Serviceentgelte" nicht korrekt versteuert haben.

LG München I – Boatengs Villa: Am Landgericht München I wurde über die Klage eines Immobilienmaklers verhandelt, der dem befreundeten Fußballprofi Jerome Boateng eine Villa besorgt hatte. Obwohl Boateng glaubte, es handele sich um einen Freundschaftsdienst, hatte er einen Maklervertrag unterschrieben, in dem ein Honorar von 250.000 Euro plus 19% Mehrwertsteuer festgeschrieben waren. Das Gericht regte laut SZ (Susi Wimmer) einen Vergleich an.

LG Würzburg – Selfie mit Merkel: Ein Anwalt hat beim Landgericht Würzburg im Namen eines syrischen Flüchtlings eine einstweilige Verfügung gegen Facebook und ein AfD-Mitglied beantragt. Das berichtet die FAZ (Alexander Haneke). Ein Pressefoto, das den Flüchtling zeigt, wie er 2015 ein Selfie mit Kanzlerin Merkel anfertigt, war auf Facebook mit dem falschen Hinweis verbreitet worden, der Flüchtling habe sich als Krimineller und Terrorist entpuppt. Eine solche Verleumdung müsse sich der Flüchtling nicht gefallen lassen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Januar 2017: Weißes Pulver an Gerichten / Befruchtung ist keine Krankheit / Streit wegen Boatengs Villa . In: Legal Tribune Online, 12.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21744/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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