Die juristische Presseschau vom 20. September 2013: Entschädigung für Sicherungsverwahrte – Neue Zeugin im NSU-Prozess – Universaljustiz in Argentinien

20.09.2013

Justiz

KG Berlin zu Vertriebsklauseln: Ein Hersteller von Schulranzen darf nach Entscheidung des Kammergerichts Berlin Händlern nicht verbieten, seine Produkte über die Internet-Plattform Ebay zu vertreiben, schreibt das Handelsblatt (Christoph Kapalschinski). Nach dem Bericht der Welt (Benedikt Fuest) liegen damit nun sich widersprechende Urteile von Gerichten in vier Bundesländern vor, weswegen mit einer baldigen Anrufung des Bundesgerichtshofes zu rechnen sei.

OLG München – NSU-Prozess: Im vor dem Oberlandesgericht München laufenden Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere ist nach Bericht der SZ (Annette Ramelsberger) die Vernehmung einer bislang unbekannten Zeugin beantragt worden, die die Hauptangeklagte schwer belasten könne. Die Frau wolle 2006 in Dortmund unmittelbar vor dem Mord an dem Kioskbesitzer Mehmet Kubasi das NSU-Trio sowie einen dritten Mann in Tatortnähe gesehen haben und nach Bekanntwerden der Taten des NSU in den Medien wiedererkannt haben. Die Befangenheitsanträge der Verteidigung Zschäpes wurden derweil zurückgewiesen.

LG Hamburg – Google-Bildersuche: Ab Freitag verhandelt das Landgericht Hamburg über eine Klage des ehemaligen Sport-Funktionärs Max Mosley gegen Google, mit der ersterer die Löschung und zukünftige Nichtverbreitung von Bildern einer Sex-Party erreichen will. Thomas Stadler (internet-law.de) erklärt die technischen Hintergründe und rechtlichen Aspekte einer Prüf- und Filterpflicht der Suchmaschine und wagt die Prognose, dass der Kläger sich erstinstanzlich "bei dem äußerst persönlichkeitsrechtsfreundlichen Landgericht" durchsetzen werde. Die betroffenen Rechtsfragen böten jedoch Anlass zur Klärung nicht nur in Karlsruhe, sondern auch in Luxemburg oder Straßburg.

LG München – Claudia Pechstein: Die taz (Johannes Kopp) berichtet über eine vor dem Landgericht München angestrengte Klage der Eisschnelläuferin Claudia Pechstein, mit der die Sportlerin wegen einer vermeintlich unberechtigten Dopingsperre eine Entschädigung in "einstelliger Millionenhöhe" vom internationalen und vom nationalen Verband erstreiten will. Zwar sei die Zuständigkeit des Münchner Gerichts fraglich, weil die Sperre vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS und dem Schweizer Bundesgericht bestätigt wurde. Pechsteins Anwälte beharrten jedoch vor allem auf der Rechtswidrigkeit der Sportgerichtsbarkeit und beabsichtigten, "Sportrechtsgeschichte" zu schreiben.

VG München zu Kitaplatz: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, nachdem der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz nicht bedeute, dass die Kita sich in unmittelbarer Wohnortnähe befinden müsse, kommentiert Nina Bovensiepen (SZ) als "richtig." Zwar seien gerade Großstädte gehalten, "besser und früher" zu planen, Richter könnten sich aber nur an den aktuellen Verhältnissen orientieren. Diese besagten, dass vollständige Vereinbarkeit von Familie und Beruf "mehr Ziel denn Realität" sei.

ArbG Hamburg zu Totenkopf-Foto: Einem Hamburger Polizisten, der als Wachschutz einer Schule der Jüdischen Gemeinde an seinem Dienstort einen Totenkopf mit Polizeimütze fotografierte und dieses Bild anschließend auf seiner Facebook-Seite postete, ist nach Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg zu Unrecht gekündigt worden. Wie Rechtsprofessor Markus Stoffels (blog.beck.de) schreibt, habe die Stadt als Arbeitgeberin nicht dargelegt und nachgewiesen, dass der Vorfall Ausdruck einer rechtsradikalen Gesinnung sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. September 2013: Entschädigung für Sicherungsverwahrte – Neue Zeugin im NSU-Prozess – Universaljustiz in Argentinien . In: Legal Tribune Online, 20.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9597/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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