Die juristische Presseschau vom 20. August 2013: Transplantationsskandal vor Gericht – Beweis-Verkauf keine Erpressung – Drohnen gegen die Rechtsstaatlichkeit

20.08.2013

Weitere Themen – Justiz

LG Hamm zu Beweis-Verkauf: Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass es keine strafbare Erpressung darstellt, wenn der Staatsanwaltschaft Beweismittel vorenthalten werden, weil diese den dafür verlangten "Kaufpreis" nicht bezahlen will. Da die Strafprozessordnung einen Ankauf von Beweismitteln nicht vorsehe, stelle die Vorenthaltung solcher Beweismittel auch keine Drohung dar, befand das Gericht laut lawblog.de (Udo Vetter). Allerdings habe die Vorinstanz jetzt noch zu klären, ob sich der Angeklagte nicht wegen Begünstigung strafbar gemacht hat.

LG Berlin – Räubergeschichte: Das Feuilleton der FAZ (Klaus Ungerer) erzählt die Geschichte eines drogensüchtigen Räubers und seines Prozesses vor dem Berliner Landgericht. Dabei wird die Stimmung einer typisch berlinerischen Szenerie eingefangen.

Arzthaftung im Praktischen Jahr: Anlässlich eines Urteils des Landgerichts Bielefeld, in dem ein Arzt wegen der fahrlässigen Tötung eines Säuglings während seines "Praktischen Jahres" verurteilt worden war, setzt sich die Rechtsanwältin Sonja Lange auf lto.de mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ärzten in ihrer Ausbildungszeit auseinander.

StA Erfurt –  Aufhebung der Immunität Lieberknechts: Nach dem Willen der Erfurter Staatsanwaltschaft soll der thüringische Landtag die Immunität von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) aufheben, um ein Vorprüfungsverfahren zu ermöglichen. Hintergrund seien Untreuevorwürfe im Zusammenhang mit der Entlassung ihres Regierungssprechers, so die SZ. Auch zeit.de berichtet.

Rundfunkbeitrag – auch Sixt klagt: Der Klagewelle gegen den neuen Rundfunkbeitrag schließt sich auch der Autovermieter Sixt an – nach einem Bericht der FAZ (Henning Peitsmeier/Jan Hauser) zieht das Unternehmen gegen die "missratene Gebührenreform" vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Und wolle, wenn nötig, bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

AG München zu Verschuldensvermutung beim Ausparken: Beim Ausparken ist der fließende Verkehr in den Augen des Amtsgerichts München erst nach mindestens 30 Metern erreicht. Bis dahin sei noch von einem Ausparkvorgang auszugehen und gelte bei einem Auffahrunfall eine Verschuldensvermutung zu Ungunsten des Ausparkenden, berichtet lto.de.

EU-Kommission – Vertragsverletzungsverfahren wegen Sprachtests: Die SZ (Charlotte Theile) berichtet über die Antwort der Bundesregierung auf den Vorwurf der EU-Kommission, mit der Einforderung von Sprachtests von nachziehenden Ehegatten die europäischen Verträge zu verletzen. Die Antwort verrate "einiges über die Migrationspolitik der Bundesregierung" und zeige, wie ein Sprachtest "zur Auswahl der Migranten verwendet werden kann" – nämlich über großzügige Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Fachkräfte.

In einem gesonderten Kommentar kritisiert Theile diese Praxis scharf und wirft der Bundesregierung vor, bei "unqualifizierten, armen Menschen" das Recht auf Familie "für weniger wichtig" zu halten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. August 2013: Transplantationsskandal vor Gericht – Beweis-Verkauf keine Erpressung – Drohnen gegen die Rechtsstaatlichkeit . In: Legal Tribune Online, 20.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9390/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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