Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. September 2014: Mit Recht gegen Islamisten – Ist freie Geschlechtswahl sinnvoll? – Mordprozess gegen Krankenpfleger

15.09.2014

Justiz

LG Oldenburg - Mord durch Pfleger: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) schildert ein Verfahren am Landgericht Oldenburg. Dort ist ein Krankenpfleger wegen dreier Morde und zweier Mordversuche angeklagt. Er soll Patienten Überdosen eines Herz-Medikaments verabreicht haben, um Notfälle zu provozieren, bei denen er sich dann als begabter Retter profilieren konnte.

LG Würzburg - Autobahnschütze: Die Montags-SZ (Hans Holzhaider) schildert auf Seite 3 ausführlich die Taten und das Leben des LKW-Fahrers, der rund 700 Mal auf deutschen Autobahnen auf Fahrzeuge geschossen hat. In fünf Fällen habe er dabei Personen gefährdet, was in der Anklage vor dem Landgericht Würzburg als versuchter Mord gewertet wird. Der Angeklagte zeige sich aber wenig einsichtig und verweise auf seine hervorragenden Schießkünste - er habe darauf vertraut keine Personen zu verletzten.

AG München zu Fußball-Dauerkarten: Der FC Bayern München hat Jahreskarten-Abos gekündigt, wenn die Inhaber zu selten im Stadion waren. Die Betroffenen wollen sich dagegen juristisch wehren. Im Sporteil der Samstags-SZ (Markus Schäflein) werden die geringen Erfolgsaussichten solcher Klagen geschildert. Das Amtsgericht München habe jüngst erklärt, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FC Bayern, die die Kündigung ohne Angabe von Gründen erlaubt, einer Prüfung durch das Amtsgericht München standgehalten habe.

StA Krefeld - Rachat Alijew: Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt wegen Geldwäsche gegen Rachat Alijew, den ehemaligen Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten Nusarbajew. In Wien läuft zeitgleich ein Verfahren wegen Mordes. Beide Verfahren betreffen Vorgänge in Kasachstan und sind auf kasachische Beweismittel angewiesen. Alijews Anwalt Reinhard Birkenstock spricht laut Montags-SZ (Frederik Obermaier) von einem persönlichen Rachefeldzug Nusarbajews, mit dem Alijew sich längst überworfen hat.

StA Stuttgart - Florian Heilig: Der Nazi-Aussteiger Florian Heilig hatte vor einem Jahr einen Termin mit dem Stuttgarter Landeskriminalamt, stirbt aber Stunden vorher in den Flammen seines Fahrzeugs. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nimmt eine Selbsttötung an, die Eltern wollen das jedoch nicht glauben und bereiten nun eine Strafanzeige vor. Die Montags-taz (Christian Rath) schildert den Fall.

KZ-Wachleute: Anlässlich des späten Versuchs der deutschen Justiz, doch noch gegen Wachleute in NS-Konzentrationslagern vorzugehen, beschreibt die Samstags-FAZ (Alexander Haneke) präzise die bisherige Entwicklung der deutschen Rechtsprechung hierzu und ihre Wechselwirkung mit dem verfolgungsunwilligen Zeitgeist.

Schrottimmobilien: Die WamS (Jan Guldner) gibt einen ausführlichen Überblick über die Tricks beim Vertrieb von überteuerten Immobilien in den 90er-Jahren und über die meist erfolglosen Versuche der Übervorteilten, aus den Darlehensverträgen wieder herauszukommen. Wegen der niedrigen Zinsen sei damit zu rechnen, dass derzeit auch wieder viele Anleger auf unseriöse Angebote hereinfallen.

EuGH zu Studentenvisa: Die Montags-SZ (Tobias Dirr) greift nun auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von voriger Woche auf, wonach ausländische Studenten in Deutschland ein Visum erhalten müssen, wenn sie die EU-rechtlichen Anforderungen erfüllen (u.a. die Zulassung durch eine Hochschule). Nationale Behörden hätten daneben kein Ermessen, das Visum zu verweigern. Nach Auffassung der Rektorenkonferenz werde dadurch die Zulassungsentscheidung der Hochschule aufgewertet.

EuGH zu elektronischen Leseplätzen: Nun befasst sich auch taz.de (Christian Rath) mit dem EuGH-Urteil zur Digitalisierung von Büchern in Bibliotheken. Diese ist auch dann zulässig, wenn Verlage entsprechende E-Books anbieten. Ob Studenten an solchen elektronischen Leseplätzen Kopien machen und Inhalte auf USB-Sticks speichern dürfen, müsse der nationale Gesetzgeber entscheiden. Geschildert werden auch die Positionen von Deutschem Bibliotheksverband und Börsenverein des deutschen Buchhandels zu einer Neuregelung.

BGH zu Geldauflagen für Manager: Aktiengesellschaften dürfen Geldauflagen gemäß § 153a der Strafprozessordnung nur dann für ihre Manager übernehmen, wenn die Hauptversammlung dies beschließt. Eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Juli analysiert beck.blog.de (Bernd von Heintschel-Heinegg). Die Anforderungen des BGH seien so hoch, dass Manager solche Geldauflagen künftig wohl selbst bezahlen müssen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. September 2014: Mit Recht gegen Islamisten – Ist freie Geschlechtswahl sinnvoll? – Mordprozess gegen Krankenpfleger . In: Legal Tribune Online, 15.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13176/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen