Die juristische Presseschau vom 15. August 2013: "No-Spy" doch ok? – Recht auf Vergessenwerden – Neue Anwälte am BGH

15.08.2013

Vielleicht ist das "No-Spy"-Abkommen doch besser als gedacht? Jedenfalls würde es die völkerrechtlich nicht verbotene Spionage regeln. Außerdem in der Presseschau: Leutheusser-Schnarrenberger zu Datenschutz-Plänen, EU will Recht auf Vergessenwerden, Entlassungen nach ThUG-Entscheidung, Freispruch für Meese, diskriminierungsfreier Disko-Eintritt und enttarnte Teilzeit-Geheimagenten aus der CDU.

"No-Spy"- Abkommen: Das geplante und bereits heftig kritisierte "No-Spy"-Abkommen zwischen Deutschland und den USA könnte nun doch "gehaltvoller" werden, als zunächst gedacht. Die taz (Chr. Rath/A. Geisler) berichtet über den am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmenkatalog zur IT-Sicherheit, der auch Vorgaben zum Abkommen enthält. Danach solle es weder "Verletzungen nationaler Interessen", "gegenseitige Spionage", "wirtschaftsbezogene Ausspähung" und "keine Verletzungen nationalen Rechts" geben. Mit dem letzten Punkt würden sich die USA auch verpflichten, keine "geheimdienstlichen Agententätigkeiten gegen Deutschland" auszuüben. Das deutsche Strafgesetzbuch verbiete, so die taz weiter, jedes - auch vom Ausland aus vorgenommene - "heimliche Ausspähen von Sachverhalten" in Deutschland "für eine fremde Macht". Angeblich handele es sich bei den vier Punkten nicht um eine reine "Wunschliste" der Bundesregierung, es gebe bereits Zusicherungen. Ein endgültiges Abkommen enthalten aber sicher wieder viele Schlupflöcher, meint die taz.

Für "alles andere als eine Selbstverständlichkeit" hält Reinhard Müller (FAZ) Vereinbarungen mit den USA, die Wirtschaftsspionage, die Ausforschung geistigen Eigentums, das Ausspähen von Regierungsstellen, Behörden oder Botschaften des anderen Staates, verbieten, denn: "Spionage ist völkerrechtlich nicht verboten", so Müller. Zwar gebe es ein völkerrechtliches Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten, die "Informationsbeschaffung durch Agenten" verstoße indes nicht als solche gegen fremde Hoheitsrechte. Vertraglich binden könnten sich die Staaten natürlich, aber es bleibe die Frage, so Müller weiter, welche "Hintertürchen" sich die USA wohl in einem etwaigen Abkommen offen hielten.

Datenschutz im Bundeskabinett: Die weiteren Datenschutz-Pläne des Kabinetts neben dem "No-Spy"-Abkommen stellt die FAZ (Peter Carstens) vor: So drängten Außenminister Westerwelle (FDP) und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) weiter auf eine Erweiterung des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte zum Schutze der "digitalen Privatsphäre". Auch solle es etwa einen "Runden Tisch" zu Sicherheitsfragen beim Bundesinnenministerium geben und über den Verein "Deutschland sicher im Netz" das Bewusstsein für Gefahren im Internet gestärkt werden. Auch die Welt (Manuel Bewarder) informiert ausführlich.

"Druck auch gegenüber Freunden": In einem Gastbeitrag für die FAZ plädiert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für die Freiheit des Individuums. Leutheusser-Schnarrenberger spricht sich einerseits für den bi- und multilateralen Ansatz der Bundesregierung "zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt" aus und betont, auch die Kontrolle der eigenen Geheimdienste müsse "vom Kopf auf die Füße" gestellt werden, etwa durch einen Geheimdienstbeauftragten für das Parlamentarische Kontrollgremium. Indes müssten Interessen gegenüber den USA hart und mit Nachdruck durchgesetzt werden, um die "zaghaften Bewegungen der Obama-Administration" zu beschleunigen. Weiter begrüßt sie das Vorhaben der EU-Justizkommissarin Viviane Reding, das "Safe-Harbor"- Abkommen auf den Prüfstand zu stellen. Auch müsse über die geplanten Datenschutzgrundverordnung die Weitergabe von Daten in Nicht-EU-Staaten begrenzt werden. International seien Regelungen innerhalb der UN notwendig. Leutheusser-Schnarrenberger sieht aber mit Blick auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 eine "Zeitwende", das Bewusstsein für Datenschutz- und Sicherheit steige.

Weitere Themen – Rechtspolitik

EU-Datenschutzregime: Wie können die Menschen die Kontrolle über ihre Daten behalten? Auf diese "Kernfrage des Internets" versuche die EU derzeit mit der geplanten Reform der EU-Datenschutzregeln eine Antwort zu finden, so die FAZ (Hendrik Kafsack) in einem ausführlichen Beitrag im Wirtschafts-Teil. Dabei stünden sich sowohl im Parlament als auch im Ministerrat, zwei Gruppen gegenüber. Die eine befürwortete strikte Vorgaben zum Datenschutz: Zum Beispiel ein Verbot, ohne Zustimmung Daten zur Erstellung von Nutzerprofilen zu verbinden oder das sogenannte "Recht auf Vergessenwerden", wonach Inhalte auf Wunsch der Nutzer zu löschen oder jedenfalls zu verbergen seien. Dem gegenüber stehe die Befürchtung vieler Konservativer und Liberaler, enge Vorgaben würden sich innovations- und wachstumsfeindlich auswirken: Die stillschweigende Übereinkunft etwa, mit Daten für "kostenlose" Dienste zu zahlen, könne bei zu weit gehendem Datenschutz aufgekündigt werden.

Künstlersozialabgabe: Mit lto.de (Tobias Kohl) spricht Jens Michow, Rechtsanwalt und Beirat der Künstlersozialkasse (KSK), über die (schlechte) Zahlungsmoral von Auftraggebern freischaffender Künstler, wenn es um die Abgaben für die Künstlersozialversicherung geht. Oft fehle es einfach an der entsprechenden Sachkenntnis, wer als "Künstler" zähle. Weiter geht es um die Frage, wozu die KSK gut ist und eine Petition des Deutschen Tonkünstlerverbandes, wonach die Deutsche Rentenversicherung alle Unternehmen prüfen solle, ob diese die Künstlersozialabgaben entrichteten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. August 2013: "No-Spy" doch ok? – Recht auf Vergessenwerden – Neue Anwälte am BGH . In: Legal Tribune Online, 15.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9361/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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