Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Juli 2013: Freispruch im Fall Trayvon Martin – Reform des Maßregelvollzugs – Rechtsexperten zum NSA

15.07.2013

Notwehr oder nicht? Der Fall Trayvon Martin beschäftigt US-amerikanische Bürgerrechtler und deutsche Medien. Außerdem in der Presseschau: Die Justizministerin will den Maßregelvollzug reformieren, der BGH kippt Klausel zu Schönheitsreparaturen, Hoeneß hofft wohl auf Bewährung, Rechtsexperten erklären den NSA-Skandal und das VG Hannover guckt sich helle Kühe an.

USA – Trayvon Martin: Im Prozess um den Tod von Trayvon Martin vor einem Geschworenengericht in Florida, hat die Jury den Angeklagten George Zimmerman freigesprochen. Zimmerman, weiß und Mitglied einer Bürgerwehr, hatte im Juni vorigen Jahres den schwarzen Teenager Martin erschossen. Die Jury entschied auf Notwehr. Die Montags-SZ (Nicolas Richter) und spiegel.de (Marc Pitzke) berichten von dem Prozess. Die Montags-taz (Dorothea Hahn/Klaus Hillenbrand) widmet dem Fall das Thema des Tages mit einem Bericht über den Fall und über die empörten Reaktionen von Bürgerrechtlern.

Bernd Pickert (Montags-taz) kritisiert außerdem in einem Kommentar das "Stand your Ground"-Gesetz Floridas, das Bürgern erlaube, tödliche Gewalt anzuwenden, wenn sie sich bedroht fühlten. Nicolas Richter (Montags-SZ) hält den Freispruch zwar für ein "nachvollziehbares, rechtsstaatliches Ergebnis", weist jedoch ebenfalls auf die Gefahr der Selbstjustiz hin.

Weitere Themen – Rechtspolitik

EU rügt EEG: Nach Ansicht des EU-Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia verstößt das Erneuerbare-Energien-Gesetz gegen das europäische Wettbewerbsrecht. Wie der Spiegel berichtet, will die EU-Kommission am Mittwoch ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Gerügt werde vor allem, dass energieintensive Betriebe von der EEG-Umlage ausgenommen sind.

Reformpläne für Maßregelvollzug: Nach Informationen der Samstags-SZ (Heribert Prantl) plant Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Strafrechtsreform mit strengeren Regeln für die Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie. Laut einem Reformpapier solle die Unterbringung künftig früher überprüft und in der Regel nach vier Jahren für erledigt erklärt werden, zudem sollen eher externe Gutachter heran gezogen werden. In einem weiteren Bericht in der Samstags-SZ (Heribert Prantl) wird die schlechte statistische Datenlage zu psychiatrischen Unterbringungen geschildert. Einen Überblick zu den Reformplänen gibt es auf süddeutsche.de (Heribert Prantl). In einem Kommentar in der Montags-SZ befindet Prantl das Reformpapier für "löblich, aber nicht ausreichend". Notwendig seien auch eine Vollzugsordnung, die die Patientenrechte regelt, und höhere Hürden für die Einweisung.

Strafbarkeit der Genitalbeschneidung: Ein Zeit-Beitrag des Strafrechtlers Tonio Walter zur Genitalbeschneidung ist nun online nachzulesen. Walter hält den neuen Straftatbestand der "Verstümmelung weiblicher Genitalien" für verfassungswidrig. Damit sei auch die Entfernung der Klitoris-Vorhaut strafbar, während die die Beschneidung der Penis-Vorhaut "legalisiert" worden sei – diese ungleiche Bewertung der Genitalbeschneidung bei Jungen und Mädchen verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Juli 2013: Freispruch im Fall Trayvon Martin – Reform des Maßregelvollzugs – Rechtsexperten zum NSA . In: Legal Tribune Online, 15.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9136/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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