Die juristische Presseschau vom 12. April 2016: Staats­af­färe Böh­m­er­mann / "Mit­ver­ge­wal­ti­gung" / Neues BAMF-Per­sonal

12.04.2016

Justiz

OLG Köln zu "Mitvergewaltigung": Die vom AfD-Politiker Markus Frohnmaier im Januar getätigte Aussage, "Multikulti"-Politiker wie Claudia Roth hätten bei den Kölner Silvesterübergriffen "mittelbar mitvergewaltigt", stellt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln keine unzulässige Schmähkritik dar und ist durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Die von Roth erhobene Beschwerde gegen eine gleichlautende Entscheidung des Landgerichts Köln wurde damit abgewiesen, schreibt lto.de (Marcel Schneider). Frohnmaiers Äußerungen seien zwar polemisch-provokant und überspitzt formuliert, aus dem Munde eines Landtagskandidaten aber noch in einen sachlichen Gesamtkontext einzuordnen, so das Gericht. Zudem habe Frohnmaier klargestellt, dass seine Äußerung gerade nicht im Sinne einer juristischen Bewertung gemeint gewesen sei.

OLG München – Gurlitt-Erbe: Die FAZ (Stefan Koldehoff) erinnert im Feuilleton an den beim Oberlandesgericht München anhängigen Streit über das Erbe Cornelius Gurlitts. Dessen Cousine Uta Werner stelle die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage und habe hierzu nun auch entsprechende Gutachten eingereicht. Das im Testament bedachte Kunstmuseum Bern plane derweil im Verbund mit der Kunst- und Ausstellungshalle in Bonn eine große Ausstellung mit Werken aus dem Gurlittschen Nachlass.

AG Düsseldorf – Silvesterübergriffe: Vor dem Amtsgericht Düsseldorf muss sich ein 33-Jähriger wegen eines sexuellen Übergriffs in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt in der Silvesternacht verantworten. Das mutmaßliche Opfer hatte den aus Marokko stammenden Angeklagten einige Tage nach dem Vorfall in einem Fernsehbericht, in dem er als "König der Diebe" dargestellt wurde, wiedererkannt und dann eine Anzeige erstattet, schreibt die FAZ (Reiner Burger). Die Welt (Kristian Frigelj) berichtet ebenfalls.

ArbG Gelsenkirchen zu Gewerkschaftsaustrittsprämie: Eine von einem Arbeitgeber ausgelobte Prämie für den Austritt aus der Gewerkschaft ist als Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit rechtswidrig. Dies entschied das Arbeitsgericht Gelsenkirchen in einem Urteil vom März. Die Rechtsanwälte Andre Zimmermann und Louisa Kallhoff (Handelsblatt-Rechtsboard) stellen die im Einklang mit Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehende Entscheidung vor. Berichtet hatte zuvor auch lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. April 2016: Staatsaffäre Böhmermann / "Mitvergewaltigung" / Neues BAMF-Personal . In: Legal Tribune Online, 12.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18969/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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