Die juristische Presseschau vom 11. August 2015: Netz­po­li­tik-Er­mitt­lun­gen ein­ge­stellt – Ge­heim­nis und Verrat – 50 Jahre Ver­bands­kla­gen

11.08.2015

Recht in der Welt

Kroatien – Schiedsgericht: Kroatien hat entschieden, sich aus dem im Grenzkonflikt mit Slowenien gebildeten Schiedsgericht zurück zu ziehen. Grund ist der Vorwurf des Geheimnisverrats durch den slowenischen Vertreter, schreibt beck.blog.de (Thomas Lapp). Für den auch als Mediator tätigen Autor belegt die Entscheidung, wie schwierig Konflikte zu lösen sind, die wegen ihrer Vielschichtigkeit über die eigentlich zu entscheidende Frage hinausgehen. Ob der Parlamentsbeschluss Bestand hat, sei fraglich. Die Länder hätten sich 2009 gegenüber der EU verpflichtet, den Schiedsspruch einschränkungslos anzuerkennen.

Österreich – Meinl-Bank: Das Handelsblatt (Hans-Peter Siebenhaar) berichtet zu regen gerichtlichen Aktivitäten der österreichischen Privatbank Meinl. Vor dem Bundesverwaltungsgericht Wien werde gegen einen Bescheid der Finanzmarktaufsicht vorgegangen, durch den der aktuelle Vorstand die Ausübung seiner Tätigkeit untersagt werde. Die Eigentümerin der Bank, eine Holdinggesellschaft mit Sitz in Malta, beabsichtigte die Geltendmachung von 200 Millionen Euro Schadensersatz vor einem Schiedsgericht der Weltbank. Dieser Betrag solle zahlreiche Rechtsbrüche durch die österreichische Staatsanwaltschaft bei deren Ermittlungen wegen vermeintlichem Anlagebetrug durch die Bank kompensieren.

USA – Strafpolitik: In einem Gastbeitrag für die SZ befasst sich Christian Pfeiffer, derzeit Gastprofessor am John Jay College of Criminal Justice in New York/USA mit dem hohen Strafbedürfnis in den USA. Der Kriminologe macht auf einen Zusammenhang zwischen anhaltend hohen Gefangenenzahlen und gleichfalls weit verbreiteten Forderungen nach härterer Bestrafung von Kriminellen aufmerksam. Hierfür sei die "im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern sehr repressive Kindererziehung" im Land mitverantwortlich.

USA – Germanwings-Absturz: Nun stellt auch das Handelsblatt (Volker Votsmeier) Elmar Giemulla vor. Der Professor für Luftrecht bereitet als Vertreter von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes eine Schadensersatzklage in den USA vor. Am Ort eines Großteils der Ausbildung von Lufthansa-Piloten verspreche sich der Anwalt neue Erkenntnisse über Gesundheitszustand von Andreas Lubitz.

Sonstiges

Online-Schleichwerbung: Auf dem Videokanal YouTube präsentieren zahlreiche Darsteller Produkte oder besprechen sie. Dabei sind nach der von Rechtsanwalt Jonas Kahl auf lto.de dargelegten Ansicht auch allgemeine, rundfunk- und wettbewerbsrechtliche Grundsätze zu beachten. Der Beitrag erklärt, wie das Trennungsgebot sowie Bestimmungen zu Schleichwerbung und Product Placement zur Vermeidung von Bußgeldern oder Abmahnungen rechtskonform eingehalten werden können.

Rundfunkbeitrag: In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ fragt Regisseur Thomas Frickel, ob die Finanzierung öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den allgemeinen Rundfunkbeitrag "bis in alle Ewigkeit nur mit den Kürzeln 'ARD' und 'ZDF' buchstabiert werden darf." Die Produktion ausgewogener, frei zugänglicher Informationsangebote werde zunehmend von "Direktanbietern" im Internet geleistet. Hierfür sei diesen Produzenten ein Teil der allgemeinen Abgabe zuzuleiten. Die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Umleitung habe ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Martin Eifert bestätigt.

Das Letzte zum Schluss

Finderlohn: Der ehemals stolze Hamburger Sportverein ist nicht gerade vom Glück verfolgt. Jahrelanger Abstiegskampf, Pokalpleite zu Beginn der neuen Saison und jetzt auch noch Spott und Häme wegen eines verlorenen gegangenen Rucksacks des Sportchefs. In dem befanden sich Gehaltslisten und andere vertrauliche Dokumente, so bild.de (Kevin Kraft/Antonia Sell), mittlerweile wurde zum vermeintlichen Diebstahl auch Anzeige erstattet. Der ehrlichen Finderin schenkte der Verein aber erst nach Intervention der Zeitung Glauben. Sie wurde mit einem Kaffee auf der Geschäftsstelle belohnt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. August 2015: Netzpolitik-Ermittlungen eingestellt – Geheimnis und Verrat – 50 Jahre Verbandsklagen . In: Legal Tribune Online, 11.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16564/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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