Die juristische Presseschau vom 7. Juli 2016: Brexit und Recht / Neben­kläger befragen Zschäpe / Messi-Urteil wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung

07.07.2016

Justiz

OLG München - NSU-Prozess: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet, dass im NSU-Prozess die Befragung von Beate Zschäpe durch die Nebenkläger begonnen habe. Die zahlreichen Nebenkläger stellten über mehrere Stunden ihre Fragen an die Angeklagte. Zschäpe hatte aber Ende Dezember 2015 angekündigt, ausschließlich Fragen des Gerichts beantworten zu wollen. Nunmehr erklärte ihr Wahlverteidiger Borchert, dass sie Fragen beantworten würde, die das Gericht sich zu eigen mache. Die SZ (Annette Rammelsberger) berichtet, dass die Nebenkläger Zschäpe auch mit Hinweisen auf ihre Beteiligung an Anschlägen konfrontieren, die nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens sind.

OLG München - Mordprozess: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet von einem Prozess um einen versuchten Mord beim Oktoberfest, der vor dem OLG München verhandelt wird. Dort ließ die Staatsanwältin kurzerhand einen Zeugen in Handschellen abführen, weil sie dessen Angaben für widersprüchlich hielt. Die Verteidigung kritisierte das Verhalten als "Versuch von Beugehaft".

Thüringer VerfGH zu Versammlungsfreiheit: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Justizminister des Landes Dieter Lauinger (Grüne) verpflichtet, eine Stellungnahme zurückzuziehen, in der er vor der Teilnahme an einer AfD-Demo warnte. Damit habe er gegen die Versammlungsfreiheit und gegen das Recht der Parteien auf Chancengleichheit verstoßen, wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet.

StA Berlin – Netzpolitikaffäre: Wie spiegel.de und netzpolitik.org (Andre Meister) berichten, hat die Staatsanwaltschaft Berlin in der Netzpolitik-Affäre bereits im März das letzte noch laufende Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verrats von Dienstgeheimnissen eingestellt. Im letzten Sommer hatte der Generalbundesanwalt gegen die Betreiber des Portals "netzpolitik.org" nach der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente des Bundesamtes für Verfassungsschutz wegen Verdachts auf Landesverrat ermittelt.

OLG Hamm zu islamischem Eherecht: Wie lto.de berichtet, hat das OLG Hamm entschieden, dass auch wenn ein Ehevertrag nach sunnitisch-islamischen Recht geschlossen wurde die Scheidung nach deutschem Recht zu beurteilen sein kann. Entscheidend sei der kollisionsrechtliche ordre-public Vorbehalt. Nach dem ursprünglichen Ehevertrag war die Frau nicht zur Verstoßung (talaq) berechtigt. Aus diesem Grund hatte der Mann die Zahlung einer dem Unterhalt entsprechenden "Abendgabe" verweigert, als sie die Scheidung einreichte. Dazu wäre er bei einer eigenen Verstoßung verpflichtet gewesen. Nun muss der Mann doch zahlen, weil die Abendgabe dem deutschen Unterhalt entspricht, nicht aber das ausschließliche Scheidungsrecht des Mannes.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Juli 2016: Brexit und Recht / Nebenkläger befragen Zschäpe / Messi-Urteil wegen Steuerhinterziehung . In: Legal Tribune Online, 07.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19914/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

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