Die juristische Presseschau vom 1. Juni 2016: Hiphop vor Urhe­ber­recht / doch Stö­rer­haf­tung? / EuGH und Kopf­tuch­verbot

01.06.2016

Recht in der Welt

EuGH/Belgien – Kopftuchverbot: Vor dem Europäischem Gerichtshof wehrt sich eine belgische Muslimin dagegen, dass ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, als sie sich für das Tragen eines Kopftuches entschied. Am gestrigen Dienstag hat Generalanwältin Juliane Kokott sich dafür ausgesprochen, Verbote religiöser Kleidung durch private Unternehmen zuzulassen, sofern dies allgemein und auch für politische oder weltanschauliche Symbole gelte, berichtet die BerlZ (Christian Bommarius). Parvin Sadigh (zeit.de) kritisiert, dass auch weiterhin schwer zu entscheiden sein werde, wann ein Verbot verhältnismäßig sei und wann es unzulässig auf Vorurteilen beruhe.

Italien – Costa Concordia: Das Berufungsgericht in Florenz hat die Verurteilung des Kapitäns der "Costa Concordia" zu einer Haftstrafe von 16 Jahren bestätigt, meldet die SZ. 32 Menschen starben, als das Kreuzfahrtschiff im Januar 2012 sank; der Kapitän war früher von Bord gegangen.

Spanien – Lionel Messi: Die SZ (Javier Cáceres) schreibt über den Strafprozess gegen den argentinischen Spitzenfußballer Lionel Messi, der in Barcelona wegen Steuerhinterziehung vor Gericht steht. Um die Finanzen kümmere sich sein Vater, Verträge unterschreibe er, ohne sie zu lesen, habe dieser sich in einer Vernehmung 2013 verteidigt.

Polen – Auslieferung Román Polanskis: Die polnische Regierung will die Auslieferung des Regisseurs Román Polanskis an die USA vorantreiben, wo er wegen der Vergewaltigung einer 13-Jährigen im Jahr 1977 angeklagt ist. Ein Gericht in Polen hatte die Auslieferung Polanskis, der in Frankreich lebt und die französische und die polnische Staatsangehörigkeit besitzt, Ende vergangenen Jahres untersagt, was die Regierung als "Prominentenbonus" bezeichnet, berichtet zeit.de.

Sonstiges

Steuererklärung und Korrektur: In einem Gastbeitrag in der FAZ erläutert Rechtsanwalt Ulrich Jänsch, worauf geachtet werden muss, wenn eine falsche Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt berichtigt werden soll. Bei unbeabsichtigten Fehlern sei nach § 153 Abgabenordnung (AO) eine Korrektur vorzunehmen, bei absichtlich falscher Erklärung gebe es die gegebenenfalls strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO.

Fischer und Schulden: Bundesrichter Thomas Fischer schreibt in seiner aktuellen Kolumne auf zeit.de darüber, wie der Staat mit verschiedenen Arten von Schulden umgeht, erläutert die Trennung von Zivilrecht und öffentlichem Recht und die Strafbarkeit des "Erschleichens von Leistungen".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juni 2016: Hiphop vor Urheberrecht / doch Störerhaftung? / EuGH und Kopftuchverbot . In: Legal Tribune Online, 01.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19649/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen