Die juristische Presseschau vom 16. September 2015: EuGH kappt Sozial­leis­tungen – Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren wegen Vor­rats­da­ten­spei­che­run

16.09.2015

Recht in der Welt 

Bahrain – Folter: 33 UN-Staaten verurteilen Menschenrechtsverletzungen in Bahrain – Inhaftierte würden in Haftanstalten misshandelt und gefoltert. Einer der Hauptverantwortlichen sei der Generalstaatsanwalt Ali Bin Fadhul al-Buainain, welcher sich derzeit in der Schweiz befindet. Der Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck fordert auf blog.zeit.de, dass Schweizer Staatsanwälte ihrer Pflicht aus der UN-Folterkonvention nachkommen und gegen al-Buainain strafrechtlich vorgehen sollen. Kalecks Organisation, der ECCHR, hat mit anderen Organisationen Strafanzeige gegen den bahrainischen Generalstaatsanwalt erstattet.

Türkei – Ermittlungen gegen Dogan Media: Die türkische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Herausgeberin der Zeitung "Hürriyet", die Mediengruppe Dogan Media, meldet zeit.de. Ihr wird "terroristische Propaganda" vorgeworfen, nachdem Dogan-Medien Fotos von Soldaten veröffentlichten, die von der PKK getötet worden waren. Die Bilder hätten Terrorismus glorifiziert, so ein Sprecher des Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Kritiker werfen Erdoğan vor, die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken.

Sonstiges

Maas gegen Facebook: Thorsten Denkler (SZ) hat bereits erwartet, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sich mit der Forderung, Hasskommentare zu löschen, nicht gegen Facebook durchsetzen kann. Grund dafür sei – abgesehen davon, dass es sich für das Unternehmen wirtschaftlich nicht auszahle – die Rechtslage in den USA. Die US-amerikanischen Regelungen für Datenschutz und Meinungsfreiheit weichen von denen in Deutschland ab. Hasskommentaren müsse daher mit Argumenten und Strafanzeigen begegnet werden.

"Wer anderen eine Plattform für menschenverachtende Sprüche und Aufwiegelung  bietet, der ist ein Fall für Polizei und Justiz", konstatiert Reinhard Müller (FAZ). Er moniert, dass dies im Falle von Facebook nicht entsprechend gehandhabt werde. Das Unternehmen erhebe sich nicht nur in Sachen Hasskommentare über den Staat, sondern auch mit seinen Datenschutzbestimmungen.

Arbeitsrecht und Krankheit: Die SZ (Catrin Gesellensetter) erläutert, mit welchen rechtlichen Konsequenzen Arbeitnehmer zu rechnen haben, wenn sie für eine längere Zeit krankheitsbedingt nicht arbeiten können.

"AGG-Hopping": Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Ina-Kristin Hubert weist in einem Gastbeitrag für die FAZ darauf hin, dass Gerichte beginnen, gegen "AGG-Hopper" vorzugehen und resümiert entsprechende Fälle.

Baurecht und Flüchtlingsheime: Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Stefan Tysper erklärt auf lto.de, warum das geltende Baurecht ausreiche, "um eine Willkommens- und Integrationskultur baurechtlich umzusetzen". Die "Flüchtlingsnovelle" im Baurecht vom November 2014 ermöglicht es, bedarfsgerecht und zeitnah Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen. Zwar bestünden rechtliche Hindernisse, etwa durch Eilanträge von Nachbarn, allerdings würde es ausreichen, wenn Verwaltung und Rechtsprechung die Regelungen stringenter anwendeten.

Fischer zu Beweiserhebung: In seiner Kolumne auf zeit.de widmet sich Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, umfassend der Beweisaufnahme im Strafprozess.

Das Letzte zum Schluss

"Frauentausch" lässt Wohngeld platzen: Auch Behördenmitarbeiter sehen fern. Das hätte eine Berlinerin wohl berücksichtigen sollen, als sie sich in der Sendung "Frauentausch" mit ihrem Partner zeigte, der zugleich auch ihr Vermieter ist. Ihren Antrag auf Wohngeld lehnte das Wohngeldamt wegen Missbrauchs ab, da die zuständige Mitarbeiterin die Antragstellerin in der "Frauentausch"-Folge wiedererkannt hatte. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Behörde – es sei missbräuchlich, Wohngeld zu beantragen, wenn man in einer Beziehung mit dem Vermieter ist. Die Berlinerin hatte sich damit verteidigt, sie seien eigentlich nur gut befreundet und hätten ihre Liaison in der Sendung nur gespielt. Das sahen die Richter allerdings nach Inaugenscheinnahme anders, meldet unter anderem kanzlei-blaufelder.com.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten) Hinweis für Journalisten

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. September 2015: EuGH kappt Sozialleistungen – Vertragsverletzungsverfahren wegen Vorratsdatenspeicherun . In: Legal Tribune Online, 16.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16905/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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