VG Bremen gibt Hochschule Recht: AStA durfte kein bun­des­wehr­kri­ti­sches Plakat auf­hängen

15.06.2020

"Wir bilden zum Töten aus – Hochschule Bremen". Ein Transparent mit dieser Aufschrift hängte der AStA an die Bremer Hochschule, was diese sich nicht gefallen ließ. Zu Recht, wie nun das VG Bremen entschied.

Hochschulen haben hinsichtlich ihrer Gebäude das Hausrecht und können daher für an diesen Gebäuden aufgehängte Transparente Genehmigungen verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Bremen (VG) in einem kürzlich ergangenen Urteil (v. 12.6.2020, Az. 2 K 2248/17).

"Wir bilden zum Töten aus - Hochschule Bremen" hatte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) auf das Transparent geschrieben. Die Studenten wollten gegen die Kooperation ihrer Hochschule mit der Bundeswehr protestieren. Die Hochschule hatte Informatikstudienplätze für Angehörige der Bundeswehr zur Verfügung gestellt. Das war nach Hochschulangaben eine rein administrative Absprache ohne Einfluss auf die Lehrinhalte. Die Hochschule untersagte jedoch das Aufhängen des Transparents an einem Gebäude der Hochschule. Der AStA zog dagegen vor Gericht und unterlag nun.

Das VG entschied, dass die Untersagung zu Recht erfolgte. Auf dem Transparent seien ohne Genehmigung die Logos der Bundeswehr und der Hochschule Bremen verwendet worden, entschied die Richterin. Die Urheberschaft des AStA sei nicht zu erkennen gewesen. Die Hochschule habe das Hausrecht. Sie dürfe verlangen, dass an ihrem Gebäude Transparente nur mit Genehmigung aufgehängt werden.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. In der Pressemitteilung ging das VG nicht auf das Argument ein, das die Studenten hauptsächlich angeführt hatten: Ihrer Auffassung nach verstößt die Zusammenarbeit gegen die so genannte Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz, dass die Lehre ausschließlich friedlichen Zwecken dienen dürfe. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Bremen gibt Hochschule Recht: AStA durfte kein bundeswehrkritisches Plakat aufhängen . In: Legal Tribune Online, 15.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41896/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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