Enegegen anderslautenden Meldungen hat das VG Hamburg die Verfügung gegen Uber nicht aufgehoben. Die Verkehrsbehörde will allerdings bis zum Abschluss des Eilverfahrens auf Maßnahmen zur Vollziehung verzichten. Das teilte die Sprecherin der Behörde am Montag mit.
Eilverfahren soll nicht belastet werden
Tatsächlich ist die Verfügung der Behörde keineswegs aufgehoben. Hierüber wird das Gericht noch zu befinden haben. Jedenfalls bis zum Abschluss des Eilverfahrens droht dem App-Betreiber allerdings keine Vollziehung. Die Verkehrsbehörde wolle die Durchführung des Verfahrens dadurch nicht belasten, teilte sie mit. Wann das Eilverfahren beendet ist, ist noch offen. Die Verkehrsbehörde will den Smartphone-Service UberPOP stoppen, weil sie es für unzulässig hält, dass private Fahrer mit ihrem eigenen Auto kommerziell Mitfahrdienste anbieten. Bei Uber können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an. Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter. Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe. una/dpa/LTO-RedaktionStreit um Uber in Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12697 (abgerufen am: 25.10.2024 )
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