
Das VG Hamburg hat zwei Eilanträge gegen das Feuerwerksverbot in der Hansestadt abgelehnt. Auch im privaten Rahmen dürfte sich das Verbot als notwendige Schutzmaßnahme erweisen, so das Gericht.
Mehr lesenDas VG Hamburg hat zwei Eilanträge gegen das Feuerwerksverbot in der Hansestadt abgelehnt. Auch im privaten Rahmen dürfte sich das Verbot als notwendige Schutzmaßnahme erweisen, so das Gericht.
Mehr lesenBei einem aus Togo stammenden Anwohner hätte auf St. Pauli keine polizeiliche Identitätsfeststellung vorgenommen werden dürfen. Ob ein Fall des Racial Profiling vorliegt, musste das VG Hamburg jedoch nicht entscheiden.
Mehr lesenDie "zweite Welle" war absehbar, das IfSG hätte längst geändert werden müssen, meint das VG Hamburg. Doch öffnen dürfen die Studios jetzt nicht. Im Rest Deutschlands lassen die Gerichte die Fitnessstudios ohnehin zu.
Mehr lesenNun auch im Norden: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das sogenannte Beherbergungsbergungsverbot für Touristen aus Gebieten mit hohen Coronazahlen vorläufig außer Vollzug gesetzt. In Hamburg dagegen bestehen die Regeln fort.
Mehr lesenIm Streit mit dem Bundesverkehrsministerium konnten die Seenotretter des Vereins Mare Liberum erneut einen Erfolg für sich verbuchen: Das VG Hamburg gab ihrem Eilantrag gegen die Festsetzung zweier im Mittelmeer eingesetzter Schiffe statt.
Mehr lesenIn Hamburg dürfen nun doch deutlich mehr Fridays-for-Future-Anhänger demonstrieren als zunächst von den Behörden erlaubt worden ist. Statt ursprünglich 2.000 dürfen nun über 10.000 Klimaschützer auf die Straße gehen.
Mehr lesenEin Mann aus Togo wirft der Hamburger Polizei vor, ihn auf Grund seiner Hautfarbe immer wieder zu kontrollieren. Menschenrechtsorganisationen fordern erneut eine Studie zu Racial Profiling in Deutschland.
Mehr lesenIn manchen Teilen Deutschlands begann die Schule am Montag wieder – und sofort hagelte es Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten gegen die unterschiedlichen Corona-Verordnungen der Länder. Bisher allerdings mit wenig Erfolg.
Mehr lesenCafés und Kneipen dürfen wieder öffnen, Spielhallen aber nicht. Das VG Hamburg sieht darin eine Ungleichbehandlung - anders als das OVG Berlin-Brandenburg.
Mehr lesenNach Niedersachsen heißt es nun auch in Hamburg: Die pauschale Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer ist rechtswidrig. Wieder ging es um einen Rückkehrer aus Schweden.
Mehr lesenNach Ansicht des VG Hamburg verletzt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ein Eilantrag gegen die Regelung in der Corona-Verordnung blieb ohne Erfolg.
Mehr lesenEiner 16-jährigen Berufsschülerin hat die Schule untersagt, mit einem Niqab im Unterricht zu erscheinen. Für so ein Verbot braucht es aber eine gesetzliche Grundlage, entschied nun das OVG Hamburg.
Mehr lesenDie G20-Krawalle 2017 in Hamburg fanden meist vor eingeschalteten Kameras statt. Die Polizei nutzt bis heute Tausende der Fotos und Videos zur Fahndung. Der Datenschutzbeauftragte wollte die Daten löschen lassen, scheiterte aber vor dem VG.
Mehr lesen(Der Dienstaufsicht der Behörde für Justiz und Gleichstellung unterstellt)
Das Verwaltungsgericht ist innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Gericht erster Instanz, dessen Einrichtung Aufgabe der Landesgesetzgebung ist. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht betreffen die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Es handelt sich also um Auseinandersetzungen zwischen natürlichen Personen - dem einzelnen Bürger - und juristischen Personen einerseits und den Behörden andererseits. Unter juristischen Personen versteht man beispielsweise einen eingetragenen Verein, eine eingetragene Genossenschaft, eine GmbH oder Aktiengesellschaft.
Regelmäßig ist das Verwaltungsgericht in erster Instanz als Eingangsgericht dann sachlich zuständig, sofern das Gesetz keine andere Zuständigkeit benennt, beispielsweise Finanz- oder Sozialgerichte. Das Verwaltungsgericht ist nicht zuständig im Bereich des Staatshaftungsrechts, dessen Verfahren einem ordentlichen Gericht obliegen. Ebenfalls nicht zuständig ist es bei Verfahren, die das Verfassungsgericht betreffen. Das Begehren eines Klägers vor dem Verwaltungsgericht ist zumeist darauf gerichtet, dass Entscheidungen von Behörden aufgehoben oder diese zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. Das Verwaltungsrecht ist überaus umfangreich und so können die Verhandlungen ganz unterschiedliche Rechtsbereiche zum Inhalt haben, beispielsweise Beamtenrecht, Schulrecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Hochschulrecht, Straßenverkehrsrecht, Baurecht oder auch Ausländer- und Asylrecht. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 52 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wonach der Sitz der beklagten Behörde maßgeblich ist.
Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts werden Kammern genannt. Sie sind mit jeweils drei Berufsrichtern besetzt. Handelt es sich jedoch um Entscheidungen, denen eine mündliche Verhandlung vorausgeht, ist die Kammer zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Kammerentscheidungen werden indes immer seltener. Sind alle am Verfahren beteiligten Parteien damit einverstanden, kann auch der jeweilige Berichterstatter als Einzelrichter anstelle der Kammer entscheiden. Das Verfahren vor einem Verwaltungsgericht findet auf der Grundlage der VwGO statt. Im verwaltungsrechtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Nach § 86 Abs. 1 VwGO hat das Verwaltungsgericht die Pflicht von Amts wegen zu ermitteln.