Prozess um Staatsfolter in Syrien: Bun­des­an­walt­schaft ver­zichtet auf Revi­sion

04.03.2021

Das erste Urteil im Prozess wegen Staatsfolter in Syrien wird von der Bundesanwaltschaft nicht angefochten. Der Verteidiger des zu viereinhalb Jahren Haft verurteilten syrischen Geheimdienstlers hat dagegen nach eigenem Bekunden Revision eingelegt.

Nach dem ersten Urteil in dem laut Anklage weltweit ersten Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien verzichtet die Bundesanwaltschaft auf Rechtsmittel. "Wir werden keine Revision einlegen", teilte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Anwalt des verurteilten Syrers, Hannes Linke, sagte dagegen: "Ich habe Revision eingelegt." Er hatte diesen Schritt schon zuvor angekündigt. Die Revisionsfrist lief in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag um 0 Uhr beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ab.

Dieses hatte am 24. Februar einen der zwei Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Syrer Eyad A. hatte sich nach Überzeugung der Richter der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht (Az. 1 StE 9/19). Der nach Deutschland geflohene und hier festgenommene 44-Jährige war Agent des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien gewesen. Laut OLG hatte er dazu beigetragen, 30 Demonstranten des Arabischen Frühlings in ein Foltergefängnis zu bringen. Gegen den syrischen Hauptangeklagten Anwar R. (58) soll der bereits im April 2020 begonnene Prozess in Koblenz weiterlaufen.

Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft sagte zum ersten Urteil, aus Sicht der Behörde seien keine Rechtsfehler ersichtlich. In ihrem Plädoyer im Prozess hatte die Bundesanwaltschaft fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, also nur ein Jahr mehr als im Urteil formuliert. Die Verteidigung hatte dagegen in ihrem Schlussvortrag Freispruch wegen eines entschuldigenden Notstands verlangt: Bei Befehlsverweigerung hätte dem Agenten Eyad A. Lebensgefahr gedroht. Anwalt Linke ergänzte nun, er werde das schriftliche Urteil unter anderem hinsichtlich der Strafzumessung und des Notstands seines Mandanten bei dessen Wirken innerhalb der Hierarchie des Geheimdienstes prüfen. 

Dem Hauptangeklagten Anwar R. legt die Bundesanwaltschaft 58-fachen Mord und die Verantwortung für die Folter von mindestens 4.000 Menschen zur Last. Zu Prozessbeginn stritt der einstige Oberst diese Vorwürfe ab. Auch er war nach Deutschland geflohen und hier festgenommen worden. Der gegen ihn weiterlaufende Koblenzer Prozess wird international beachtet.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Prozess um Staatsfolter in Syrien: Bundesanwaltschaft verzichtet auf Revision . In: Legal Tribune Online, 04.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44418/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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