OVG Berlin zu modernen Implantaten: Bewer­berin darf trotz Brust­ver­grö­ße­rung Poli­zistin werden

28.03.2018

Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Bewerberin auch dann Polizistin werden kann, wenn sie sich einer maßvollen Brustvergrößerung unterzogen hat. Moderne Implantate seien auch für den Polizeieinsatz geeignet.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einer Bewerberin Recht gegeben, die nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden wollte (Urt. v. 28.03.2018, Az. 4 B 19.14) und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Die Polizeibehörde lehnte die Bewerbung der Frau ab. Die Behörde befürchtete, dass die Implantate im Polizeialltag beschädigt werden könnten. Die Bewerberin könnte durch Gewalteinwirkung im Polizeieinsatz oder durch Materialermüdung ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden und müsste dann vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden.

Das OVG holte daraufhin zwei Gutachten ein, von einem Arzt und einem Werkstoffwissenschaftler. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass die Befürchtungen der Polizeibehörde unberechtigt waren. Die bei der Bewerberin verwendeten modernen Brustimplantate wiesen nicht mehr die Nachteile früherer Produkte auf.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Berlin zu modernen Implantaten: Bewerberin darf trotz Brustvergrößerung Polizistin werden . In: Legal Tribune Online, 28.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27781/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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