
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland verklagt die Bundesregierung wegen Verfehlung der Klimaziele in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Mit der Klage soll der Beschluss eines Sofortprogrammes erreicht werden.
Artikel lesenDer Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland verklagt die Bundesregierung wegen Verfehlung der Klimaziele in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Mit der Klage soll der Beschluss eines Sofortprogrammes erreicht werden.
Artikel lesenGinge es nach der Berliner Justizsenatorin Lena Kreck, wäre die inhaftierte Richterin Malsack-Winkemann schon längst nicht mehr im Amt. Ob das auch das OVG so sieht, wird sich in wenigen Wochen entscheiden.
Artikel lesenIm Streit um geplante Sondernutzungsgebühren für Carsharing in Berlin hat nach dem VG nun auch das OVG das Angebot vorerst als erlaubnisfreien Gemeingebrauch eingeordnet. Carsharing-Autos seien nicht verkehrsfremd, so das OVG.
Artikel lesenEine Entscheidung des OVG Berlin Brandenburg stärkt die Rechte von Rundfunkveranstaltern und Telemedienanbietern. Die jugenschutzrechtliche Beanstandung der Sendung "Steven liebt Kino“ durch die mabb war unzulässig.
Artikel lesenEin 365-Euro-Klimaticket, Tempo 100 auf Autobahnen und eine fahrleistungsabhängige Maut – das sind nur einige der Möglichkeiten, die die DUH in ihrer Klage gegen die Bundesregierung vor dem OVG Berlin vorschlägt.
Artikel lesenEin Journalist hat keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen das Bundeskanzleramt zu der Frage, welche Gesprächstermine Schröders Büro in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Das entschied das OVG Berlin-Brandenburg.
Artikel lesenGegen neue Windräder wird in Deutschland häufig geklagt. Doch der Ausbau von Ökostrom aus Wind und Sonne soll schneller erfolgen. Bei der Justiz gibt es darum Veränderungen, wie der Präsident des OVG Berlin-Brandenburg erwartet.
Artikel lesenEin Journalist wollte vom Bundeskanzleramt Informationen über eigentlich vertrauliche Hintergrundgespräche im Jahr 2016 haben. Nachdem er vor dem VG erfolgreich war, scheiterte er nun vor dem OVG.
Artikel lesenDas OVG Berlin-Brandenburg hatte sich an das BVerfG gewandt, weil es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsgesetzes in Berlin hatte. Doch auch nach mehr als fünf Jahren gibt es keine Antwort in der Sache.
Artikel lesenAm Montag noch hatte das VG Berlin entschieden, dass für kleine Versammlungen kein Verbot von Ukraine-Flaggen gilt. Das OVG hält das aber doch für möglich. Das Pauschalverbot gilt damit wieder.
Artikel lesenDer Betrieb im Tagebau Jänschwalde darf vorerst weitergehen. Anders als die Vorinstanz ist das OVG Berlin-Brandenburg der Auffassung, dass sich die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans nicht im Eilverfahren klären lässt.
Artikel lesenVoraussichtlicher Schlusspunkt eines jahrelangen Streits: Der Landesrechnungshof darf die Rechtsanwaltskammer Brandenburg sowie das Versorgungswerk für Rechtsanwälte des Landes überprüfen.
Die BRD ist für Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus die falsche Antragsgegnerin, meint das OVG Berlin-Brandenburg. Auch das VG Düsseldorf lehnte wegen Impfmöglichkeiten einen Antrag auf gesonderten Genesenennachweis ab.
Artikel lesenNachdem das VG das präventive Versammlungsverbot der Stadt Cottbus noch aufgehoben hatte, hat das OVG Berlin-Brandenburg dieses nun bestätigt. Die "Spaziergänge" gegen die Corona-Politik bleiben damit verboten.
Artikel lesenAuch zu Silvester 2021 darf bundesweit kein Feuerwerk an Privatpersonen verkauft werden, so das OVG Berlin-Brandenburg. Damit bestätigte es eine entsprechende Entscheidung des VG Berlin.
Artikel lesenLand Berlin sowie Land Brandenburg mit den Verwaltungsgerichten Berlin, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) ist das höchste Gericht auf Landesebene innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Jedes Bundesland hat jeweils ein Oberverwaltungsgericht. Ausnahmen sind Berlin und Brandenburg, die seit 2005 ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht eingerichtet haben. Aus historischen Gründen werden sie in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg Verwaltungsgerichtshof (VGH) genannt. Die Spruchkörper werden Senate genannt, die je nach geltendem Landesrecht unterschiedlich besetzt sind. Es gibt Senate, die ausschließlich mit drei oder fünf Berufsrichtern besetzt sind und solche, denen drei oder fünf Berufsrichter mit jeweils zwei ehrenamtlichen Richtern angehören.
Die Oberverwaltungsgerichte sind zum einen als Rechtsmittelinstanz tätig. Das bedeutet, dass gegen erstinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden kann, während gegen sonstige Entscheidungen Beschwerden zulässig sind.
Ein Berufungsverfahren ist auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten nur aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts zulässig oder wenn das Verwaltungsgericht es in seinem Urteil ausdrücklich ermöglicht hat. Die Berufung selbst ist an enge Voraussetzungen geknüpft und nur in drei Fällen zulässig: 1. Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, 2. die Rechtssache hat eine grundlegende Bedeutung für die Rechtsprechung oder 3. das vom Verwaltungsgericht in erster Instanz gesprochene Urteil weicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts oder eines Oberverwaltungsgerichts ab.
Auch wegen der gesteigerten Darlegungspflichten werden diese Bedingungen nur selten erfüllt. Wird die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht als unzulässig abgelehnt, ist der Rechtsweg erschöpft und es stehen keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung, da die Nichtzulassung einer Berufung nicht anfechtbar ist.
Ein Oberverwaltungsgericht ist in erster Instanz zuständig, wenn die Verhandlung technische Großprojekte zum Inhalt hat, die in § 48 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gelistet sind. Außerdem werden vor dem OVG nach Landesrecht ausgesprochene Vereinsverbote verhandelt. Das Oberverwaltungsgericht wird außerdem als erste Instanz bei Normenkontrollverfahren angerufen, um autonome Satzungen und Rechtsverordnungen insbesondere aus dem Baurecht zu überprüfen.