AfD und Höcke in Thüringen: Innen­mi­nister will Par­tei­verbot und Grund­rechts­ver­wir­kung prüfen

19.01.2024

Demonstrationen, Petitionen, Experteneinschätzungen: Die Diskussionen um ein mögliches AfD-Parteiverbot und eine Verwirkung von Grundrechten für Björn Höcke spitzen sich zu. Nun meldet sich auch Thüringens SPD-Innenminister zu Wort.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat sich für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen. "Die AfD ist bei uns in Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft", sagte der SPD-Politiker der taz. "Sie hat das Ziel, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen. Auch bundesweit gibt es bei der Partei in dieser Frage immer weniger Zweifel." Natürlich müsse man die AfD inhaltlich stellen. "Aber wir kommen gar nicht drum herum, auch einen Verbotsantrag zu prüfen", sagte Maier.

Die Diskussion um ein AfD-Verbot hat wieder Fahrt aufgenommen, seit ein geheimes Treffen von Rechtsradikalen mit Politikern von AfD und CDU in Potsdam aufgeflogen ist. Die Entwicklung der AfD sei "brandgefährlich", sagte Maier. "Wir können dem nicht schlafwandlerisch zuschauen." Einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) könnten die Bundesregierung, aber auch der Bundesrat und der Bundestag stellen (§ 43 Abs. 1 S. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, BVerfGG). Das BVerfG muss nicht gleich die ganze Partei verbieten, sondern kann seine Entscheidung auch auf einzelne Landesverbände beschränken.

"Höcke ist der Spiritus Rector der AfD"

Darüber hinaus befürwortet Maier im Fall des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke auch ein Verfahren der Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 S. 2 GG. "Ich rate dazu, die Anwendung vorzubereiten und Beweise zu sammeln", sagte der SPD-Politiker gegenüber der Zeit. In diesem Verfahren kann das BVerfG einer Person die Ausübung bestimmter Grundrechte versagen, wenn sie diese Rechte "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht". Den Antrag kann der Bundestag, die Bundesregierung oder auch eine Landesregierung stellen (§ 36 BVerfGG).

Wie LTO vergangene Woche berichtete, liegt dieses Verfahren in Höckes Fall durchaus nahe. "Höcke ist der Spiritus Rector der AfD", sagte Maier. Eine Petition, die die "demokratischen Fraktionen" im Bundestag dazu auffordert, einen Antrag nach Art. 18 S. 2 GG zu stellen, hatte am vergangenen Freitag ihr Unterschriftenziel von 500.000 erreicht. Mittlerweile liegt sie bei 1,4 Millionen Unterschriften.

Höcke kritisierte die Äußerungen des Innenministers und SPD-Vorsitzenden. "Angesichts des drohenden Machtverlustes seiner SPD will Maier nun selbst die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, indem er das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition für einen großen Teil der Bürger endgültig beseitigt", erklärte Höcke in einer Mitteilung seiner Fraktion.

mk/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AfD und Höcke in Thüringen: Innenminister will Parteiverbot und Grundrechtsverwirkung prüfen . In: Legal Tribune Online, 19.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53680/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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