Hält ein Gericht die Berufung für aussichtslos, darf es diese sofort zurückzuweisen, wenn es zuvor auf diese Absicht hinweist. Bevor die Rechtsmittelbegründung eingegangen ist, geht das aber nicht, rügt der BGH ein voreiliges OLG.
Die Parole "From the river to the sea" sei grundsätzlich erlaubt, hatte der BayVGH in der Vergangenheit entschieden. Jetzt legte er aber nach: Dies gelte nicht, wenn die Parole im konkreten Bezug zur Hamas verwendet wird.
Laut LG München I durfte das Pressetelefon der "Letzten Generation" abgehört werden, weil ein Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestanden habe. Straftaten seien kein Mittel der demokratischen Diskussion, so das Gericht.
Das Vereinsverbot ist eine der schärfsten Waffen der wehrhaften Demokratie. Warum es gegen Compact Bestand haben wird – und auch gegen die JA zum Einsatz kommen sollte, dazu Ex-Innenminister Gerhart Baum und Max Schulze.
Die GFF und Klimaaktivisten erheben erneut Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Hauptargument: Der Geheimdienst dürfe persönliche Daten unter zu niedrigen Voraussetzungen an private Stellen weitergeben.
Mit der Antidiskriminierungsstelle versuchte erneut eine Regierungsstelle, dem Medium "Nius" Aussagen verbieten zu lassen. Wieder erfolglos. Nius, geleitet von Julian Reichelt, siegte vor Gericht zum Thema Transfrauen in Fitnessstudios.
Weibliche Arbeitnehmer hatten lange den gesetzlichen Anspruch, an einem Tag monatlich zur Führung des Haushalts ohne Lohnverlust von der Arbeit freigestellt zu werden. Am 14. Juli 1954 entschied das Bundesarbeitsgericht erstmals dazu.
Ein Blogger bezeichnete eine trans Frau als "Transe". Das OLG Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass dies nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dagegen kann allerdings noch Verfassungsbeschwerde erhoben werden.