Im Juni hob das BVerwG das Compact-Verbot auf. Die nun vorliegenden Urteilsgründe zeigen Sensibilität für das Problem, das Vereinsrecht für Medienverbote einzusetzen, analysiert Paula Rhein-Fischer. Auch die AfD muss ihre Lehren ziehen.
Als letzte Amtshandlung wies die Innenministerin den Verfassungsschutz an, sein AfD-Gutachten ohne die übliche Überprüfung zu veröffentlichen. Das könnte Folgen haben – für die Klage gegen die Hochstufung und ein mögliches Verbotsverfahren.
Eine auf den ersten Blick unauffällige Gerichtsentscheidung soll laut Beobachtern den "letzten Baustein für ein AfD-Parteiverbot" liefern. Was hat das BVerwG wirklich Neues entschieden? Und warum hat es gleich eine Warnung mitgeschickt?
Schnell nach dem Start einer neuen Regierung will die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig über die vom Verfassungsschutz hochgestufte AfD beraten. Dabei geht es auch, aber nicht nur um ein mögliches Verbotsverfahren.
Im Dezember 2023 hat der Verfassungsschutz die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese setzte sich gerichtlich zur Wehr – vergeblich. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Partei zurückgewiesen.
Resilienz, Ampel-Aus, Wahl, AfD-Verbotsdebatte: Der Zweite Senat war mittendrin im politischen Berlin und wurde von der dortigen GenStA düpiert. Der Erste Senat erfreute leibliche Väter und Julian Reichelt. Dann war da noch ein Leak.
In Potsdam sei über die "Deportation" von Staatsbürgern gesprochen worden, so die Hamburger Grüne-Fraktion im Nachgang zur Correctiv-Recherche. Die Aussage untersagte ihr nun das LG Hamburg. Doch ihr Anwalt verkauft die Niederlage als Sieg.
17 Staatsrechtler plädieren für ein Verbotsverfahren: Das habe so gute Erfolgsaussichten, dass der Bundestag einen Verbotsantrag stellen sollte. Die Kanzlei Höcker hat für die AfD reagiert. Zweifel hat auch ein anderer Verfassungsrechtler.