Am Donnerstagnachmittag überraschte das Verwaltungsgericht Köln mit einem Beschluss zur Hochstufung der Bundes-AfD. Es ist "nur" ein Beschluss, mit 55 Seiten aber auch ein sehr umfangreicher. Nun beginnt der Streit, wie er zu deuten ist.
Als letzte Amtshandlung wies die Innenministerin an, das Verfassungsschutzgutachten zur AfD ohne übliche Überprüfung zu veröffentlichen. Mit absehbaren Folgen – für die Klage gegen die Hochstufung "gesichert rechtsextrem" und ein Verbotsverfahren.
Der Beschluss des VG Köln ist mehr als nur eine Eilentscheidung: Er spricht gegen die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens und zeigt, die AfD-Taktik wohldosierter Verfassungsfeindlichkeit geht auf, meint LTO-Redakteur Markus Sehl.
Im Juni hob das BVerwG das Compact-Verbot auf. Die nun vorliegenden Urteilsgründe zeigen Sensibilität für das Problem, das Vereinsrecht für Medienverbote einzusetzen, analysiert Paula Rhein-Fischer. Auch die AfD muss ihre Lehren ziehen.
Eine auf den ersten Blick unauffällige Gerichtsentscheidung soll laut Beobachtern den "letzten Baustein für ein AfD-Parteiverbot" liefern. Was hat das BVerwG wirklich Neues entschieden? Und warum hat es gleich eine Warnung mitgeschickt?
Schnell nach dem Start einer neuen Regierung will die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig über die vom Verfassungsschutz hochgestufte AfD beraten. Dabei geht es auch, aber nicht nur um ein mögliches Verbotsverfahren.
Im Dezember 2023 hat der Verfassungsschutz die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese setzte sich gerichtlich zur Wehr – vergeblich. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Partei zurückgewiesen.
Resilienz, Ampel-Aus, Wahl, AfD-Verbotsdebatte: Der Zweite Senat war mittendrin im politischen Berlin und wurde von der dortigen GenStA düpiert. Der Erste Senat erfreute leibliche Väter und Julian Reichelt. Dann war da noch ein Leak.