Heimliche Überwachung, Abschreckungswirkung, Konsequenzen für Beamte: Das Urteil des OVG dürfte für die AfD erst einmal nicht viel ändern. Auch was die mögliche Hochstufung angeht, droht eine lange Auseinandersetzung vor den Gerichten.
Die AfD bleibt ein Verdachtsfall. Doch was heißt das eigentlich? Hat das etwa irgendeine Bedeutung für die Debatte um ein Parteiverbot? Oder Auswirkungen auf das geplante Verfassungsschutzgutachten? Eine Einordnung.
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Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie sei zu Recht als Verdachtsfall eingestuft worden, bestätigte das OVG. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus, die Partei kündigte bereits Nichtzulassungsbeschwerde an.
Warum der Prozess viele Hoffnungen enttäuschen dürfte, wieso bei der AfD so gut wie keine E-Mails oder Telefone überwacht werden dürfen, und was nach einem Urteil Beamten droht. Schließlich: Was heißt das alles für ein Parteiverbotsverfahren?
Ein AfD-Verbotsverfahren anhand von Zuschreibungen vermeintlicher Parteiziele ist gefährlich. Besser wäre es, auf handfeste Verbotsgründe zu warten. Das ist möglich, weil es auch Eilverfahren gibt, erklärt Christian Rath.
Satire oder Namensrechtsverletzung? Die Bundesregierung hat vor dem LG Berlin II ein Video verbieten lassen, in dem die Stimme von Olaf Scholz ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ankündigt. Die Macher wollen Rechtsmittel einlegen.
Demonstrationen, Petitionen, Experteneinschätzungen: Die Diskussionen um ein mögliches AfD-Parteiverbot und eine Verwirkung von Grundrechten für Björn Höcke spitzen sich zu. Nun meldet sich auch Thüringens SPD-Innenminister zu Wort.
Ein Parteiverbot der AfD anzustrengen, ist umstritten. Doch es wäre nicht das einzige Instrument gegen Verfassungsfeinde, das im Grundgesetz vorgesehen ist. Das BVerfG könnte auch einzelnen Personen die Ausübung von Grundrechten versagen.