Im Dezember 2023 hat der Verfassungsschutz die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese setzte sich gerichtlich zur Wehr – vergeblich. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Partei zurückgewiesen.
Resilienz, Ampel-Aus, Wahl, AfD-Verbotsdebatte: Der Zweite Senat war mittendrin im politischen Berlin und wurde von der dortigen GenStA düpiert. Der Erste Senat erfreute leibliche Väter und Julian Reichelt. Dann war da noch ein Leak.
In Potsdam sei über die "Deportation" von Staatsbürgern gesprochen worden, so die Hamburger Grüne-Fraktion im Nachgang zur Correctiv-Recherche. Die Aussage untersagte ihr nun das LG Hamburg. Doch ihr Anwalt verkauft die Niederlage als Sieg.
17 Staatsrechtler plädieren für ein Verbotsverfahren: Das habe so gute Erfolgsaussichten, dass der Bundestag einen Verbotsantrag stellen sollte. Die Kanzlei Höcker hat für die AfD reagiert. Zweifel hat auch ein anderer Verfassungsrechtler.
Deutschland befindet sich in einer Regierungskrise. Kontrovers diskutierte Vorhaben bleiben da womöglich auf der Strecke, so etwa auch der Antrag einiger Abgeordneter auf ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Noch bis zum Jahresende will das Bundesamt für Verfassungsschutz ein neues Gutachten zur AfD vorlegen. Die Befürworter eines Verbotsverfahrens erhoffen sich davon eine neue Dynamik und warten deshalb noch mit ihrem Antrag.
Soll der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD beantragen? Der Bundesjustizminister sieht Gefahren. Solche Verfahren sollten aus seiner Sicht nur angestrengt werden, wenn sie hohe Aussicht auf Erfolg haben.
Sollte die AfD als Partei verboten werden? Ein Gruppenantrag mehrerer Bundestagsabgeordneter könnte das zeitnah zum Thema im Bundestag machen. Innerhalb aller Parteien gehen die Meinungen darüber jedoch stark auseinander.