Die Bundesanwaltschaft fordert beim BGH eigentlich eine härtere Strafe für die militante Antifaschistin Lina E. Doch in der Verhandlung zogen die Ankläger jetzt den Hauptvorwurf ihrer Revision zurück. Christian Rath war dabei.
Die Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig. Das hat das BVerfG auf ihre Verfassungsbeschwerde hin entschieden. Sie war in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über Österreich nach Ungarn überstellt worden.
Gegen fünf mutmaßliche Linksextreme liegen europäische Haftbefehle im Budapest-Komplex vor. Insbesondere einem von ihnen droht die Auslieferung nach Ungarn. Dieser Mann ist ein syrischer Flüchtling.
Der Ermittlungsrichter am BGH hat für vier Personen aus der mutmaßlich linksextremistischen Szene U-Haft angeordnet. Insgesamt je drei Frauen und Männer hatten sich am Montag selbst gestellt. Es geht um Taten in Ungarn am "Tag der Ehre".
Sieben Verdächtige aus der linksextremistischen Szene haben sich den Behörden gestellt. Hintergrund sind mutmaßliche Angriffe auf Rechtsextremisten in Budapest. Ihre Anwälte fordern, dass die Strafverfahren in Deutschland stattfinden mögen.
Ungarn verliert über eine Milliarde Euro an EU-Fördergeldern. Grund sind fehlende Reformen und Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Während Brüssel Härte zeigt, sieht die ungarische Regierung politische Willkür.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, Ungarn vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, weil sie das ungarische Souveränitätsverteidigungsgesetz als Verstoß gegen das EU-Recht erachtet.
Die Auslieferung von T. machte deutschlandweit Schlagzeilen. Das BVerfG hatte die Überstellung einstweilig untersagt – doch da war T. schon in Ungarn. In seinem Beschluss äußert das BVerfG "erhebliche Bedenken", was den Rechtsschutz angeht.