Europäisches Patentamt: Umstrittenes Stammzell-Patent widerrufen

11.04.2013

Das Europäische Patentamt in München hat das Stammzell-Patent des Bonner Forschers Oliver Brüstle widerrufen. Ethische Erwägungen spielten dabei allerdings keine Rolle. Hintergrund seien rechtstechnische Fragen, sagte der stellvertretende EPA-Sprecher Rainer Osterwalder am Donnerstag.

"Das Patent muss so, wie es erteilt worden ist, widerrufen werden, weil es sich auf Inhalte bezieht, die in der ursprünglichen Anmeldung nicht beschrieben sind", sagte Osterwalder. Der - nach ethischen Einwänden bereits angepasste - Patentantrag Brüstles bezog sich auf die Entnahme von Stammzellen, ohne dass der Embryo beeinträchtigt oder zerstört wird. Solche Techniken waren aber bei der Anmeldung 1998 gar nicht öffentlich bekannt.

Forscher Brüstle zeigte sich überrascht, dass das Europäische Patentamt (EPA) die Sache restriktiver interpretiert als der Bundesgerichtshof. Der habe nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Ganze flexibler gehandhabt, sagte Brüstle der dpa.

"Das EPA geht jetzt hinter die Haltung des Bundesgerichtshofs zurück." Dennoch komme der Entscheid nicht unerwartet. Denn das EPA habe in der Vergangenheit in biotechnologischen Sachen doch eine sehr vorsichtige Haltung eingenommen, sagt Brüstle. Wie es am Ende ausgehe, müsse man sehen - wenn der Fall die nächste Kammer erreiche. "So gesehen handelt es sich also um kein dramatisches Ergebnis."

Der Europäische Gerichtshof hatte 2011 mit Blick auf das Brüstle-Verfahren Patente auf embryonale Zellen weitgehend verboten. Verfahren, die auf einer Verwendung oder Zerstörung von Embryonen beruhen, dürfen demnach nicht patentiert werden. Der BGH gewährte daraufhin im vergangenen Jahr Forschern jedoch Patentschutz, wenn sie sich an bestimmte Bedingungen halten - der Embryo also etwa nicht zerstört wird.

Eine amerikanische Firma hatte im November 2006 Einspruch gegen das Europäische Brüstle-Patent beim EPA eingelegt und den Widerruf des Patents verlangt. Greenpeace habe gegen das gleichlautende deutsche Patent Einspruch eingelegt, sagte Then.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Europäisches Patentamt: Umstrittenes Stammzell-Patent widerrufen . In: Legal Tribune Online, 11.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8510/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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