Wenn Paare sich Kinder wünschen, gelten für künstliche Befruchtungen strikte Beschränkungen. Nun kommt neue Bewegung in das lang diskutierte Thema: Die FDP wirbt für einen fraktionsübergreifenden Antrag für eine Gesetzesregelung.
Auch wenn eine künstliche Befruchtung im europäischen Ausland zulässig ist, müssen die Krankenkassen nicht zwingend die Kosten tragen, so das SG München. Dafür müsse der Eingriff schon dem deutschen Embryonenschutz entsprechen.
Nachdem ihr Lebensgefährte an Krebs gestorben war, wollte eine Frau seine eingefrorenen Samenzellen haben, um sich damit in Spanien künstlich befruchten zu lassen. Doch die Klinik weigerte sich aus Angst, sich strafbar zu machen.
Nur unter strengen Voraussetzungen darf eine Eizelle nach der künstlichen Befruchtung überhaupt genetisch untersucht werden. Das BVerwG hat Kriterien aufgestellt, wann dies erlaubt sein soll, um schweren Erbkrankheiten vorzubeugen.
Das BayObLG sieht im Handeln des Netzwerks Embryonenspende strafbare Reproduktionsmedizin. Moderne Medizin kollidiert mit einem alten Gesetz. Und wirft die Frage auf, wann Leben beginnt.
Wenn ungewollt kinderlose Paare sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, werden in einigen Fällen mehr Eizellen befruchtet, als eingepflanzt werden können. Dürfen diese übrigen Zellen dann anderen Paaren gespendet werden?
Drei Mediziner, die kinderlosen Paaren gefrorene Eizellen vermittelten, wurden auch in zweiter Instanz freigesprochen. Das Verfahren ist aber noch nicht beendet. Weiterhin angeklagt ist die Strafrechtsprofessorin Monika Frommel.
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Die embryonale Stammzellforschung ist in Deutschland strengen Regeln unterworfen. Dem Vorhaben eines Müncheners Labors, die erforderliche Zustimmung der Ethikkommission zu umgehen, hat nun der BayVGH eine Absage erteilt.
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