Am 01. Juni wird das neue EU-Einheitspatent eingeführt. Streitigkeiten darüber werden zukünftig an einem neuen Einheitlichen Patentgericht geführt. In Deutschland nehmen fünf Standorte des Gerichts ihre Arbeit auf.
Ab dem 1. Juni 2023 gilt das neue europäische Patentpaket, mit dem das Einheitspatent eingeführt wird. Es soll einen einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaatenschaffen. Gleichzeitig nimmt das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit auf – und mit ihm seine fünf deutschen Standorte: die vier Lokalkammern in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg sowie die Zentralkammerabteilung in München.
Das EU-Einheitspatent bietet Schutz in allen teilnehmenden Staaten für weniger als 5.000 Euro für die ersten 10 Jahre Laufzeit. Auch die Rechtsdurchsetzung soll einfacher und kostengünstiger werden. Zukünftig kann in einem einheitlichen Verfahren die Verletzung eines Patents in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten unterbunden werden. In gleicher Weise kann auch die Wirksamkeit des Schutzrechts mit Wirkung für alle Mitgliedstaaten überprüft werden.
Anders als im Marken- und Designrecht gibt es in der EU bisher keine einheitliche Regelung für Patente. Das Europäische Patentamt erteilt zwar seit Jahrzehnten europäische Patente. Im Unterschied zur Unionsmarke kommt dem europäischen Patent bisher aber keine einheitliche Wirkung zu. Es ist ein so genanntes "Bündelpatent", das nach der europäischen Erteilung in ein Bündel nationaler Patente zerfällt und das dementsprechend in seinem Rechtsbestand jeweils einzeln vor den nationalen Gerichten angegriffen werden kann.
Die Idee ist nicht neu. Bereits mit der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente aus dem Jahr 1989 sollte der Schritt vom Bündel- zum Einheitspatent gemacht werden. Dieses Übereinkommen trat jedoch nie in Kraft, weil es zu wenige Mitgliedstaaten ratifizierten. In den 2000er Jahren scheiterte ein zweiter Versuch, ein Gemeinschaftspatent sowie ein neues Gericht zu schaffen, das für die Verletzung von europäischen und Gemeinschaftspatenten zuständig sein sollte.
17 Mitgliedsstaaten sind dabei
An dem neuen System beteiligen sich 17 EU-Mitgliedstaaten und unterwerfen sich der Rechtsprechung des EPG, weitere EU-Mitgliedstaaten können sich anschließen. In den
teilnehmenden Mitgliedstaaten werden erstinstanzliche Kammern eingerichtet. In Deutschland wird dies an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München der Fall sein. Das Berufungsgericht und das EPG als Organisation haben ihren Sitz in Luxemburg.
Das EPG tritt als weitere Option neben die nationalen Gerichtsbarkeiten. Die nationalen Gerichte in Deutschland bleiben weiterhin zuständig für Streitigkeiten über deutsche Patente, die vom Deutschen Patent- und Markenamt nach dem Patentgesetz erteilt werden. In einer Übergangsfrist können auch Klagen aus Europäischen Bündelpatenten weiterhin vor den nationalen Gerichten geführt werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach in einer Mitteilung von einer "gelungenen europäischen Kooperation". Das EPG und das EU-Einheitspatent "stärken die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft in Deutschland und Europa". Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden von dem neuen System profitieren, so Buschmann.
Auch die Justizminister derjenigen Länder, in denen die Lokalkammern des EPG errichtet werden, zeigten sich erfreut. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Die Grünen) sagte: "Es freut mich sehr, dass Düsseldorf, ein seit Jahrzehnten deutschland- und europaweit bekannter und geschätzter Standort für Patentverletzungsverfahren, nun auch eine der vier deutschen Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts beheimatet." Ähnlich äußerte sich Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU): "Durch die neue Außenstelle und Lokalkammer in München wird der Patentrechtsstandort München weiter aufgewertet."
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) sprach von einer "guten Nachricht für die Wirtschaft". Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Die Grünen) sagte: "Wir stärken den Schutz von Innovationen, schaffen eine höhere Rechtssicherheit und versprechen uns durch die Vereinheitlichung niedrigere Kosten für den Patentschutz".
acr/LTO-Redaktion
Gemeinsame europäische Gerichtsbarkeit: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51879 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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