Neuer Kompromissvorschlag: Impfpf­licht ab 50, Bera­tungspf­licht ab 18

04.04.2022

Am Donnerstag will der Bundestag über eine Impfpflicht ab Oktober abstimmen. Am Montag wurde ein Kompromissvorschlag von 237 Abgeordneten veröffentlicht. Danach müssen alle ab 18 Jahren zumindest Nachweise erbringen, sonst drohen Bußgelder.

Wenige Tage vor der geplanten Abstimmung über die mögliche Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland haben die Befürworter einer Pflicht ab 18 einen neuen Kompromissvorschlag für das sogenannte "Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCoVImpfG)" vorgelegt. Die 237 Abgeordneten um die SPD-Politikerin Heike Baehrens rückten von ihrem ursprünglichen Vorschlag ab und schlagen nun vor, dass erst für Menschen ab 50 ab dem 1. Oktober 2022 eine Impfnachweispflicht gelten soll.

Nachweispflichten für alle und Aufbau eines Impfregisters

Begründet wird die Impfpflicht für alle ab 50 damit, dass in diesem Alter das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs und damit die Belastung für das Gesundheitssystem am größten seien. Zu erbringen sein sollen Nachweise über drei Einzelimpfungen, wobei eine Einzelimpfung durch eine Genesung ersetzt werden könne. Die Nachweise sollen gegenüber den Krankenkassen erbracht und Informationen über fehlende Nachweise an die zuständigen Behörden weitergegeben werden. Dort sollen dann Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenn nötig.

Für alle unter 50, aber über 18 Jahren soll nach dem Vorschlag ab dem 1. Oktober lediglich eine Nachweispflicht bezüglich einer Beratung gelten. Es wird zwar auch diese Altersgruppe zur Impfung aufgefordert. Es soll hier allerdings kein Impfnachweis erbracht werden müssen, ausreichend ist vielmehr ein sogenannter Beratungsnachweis. Dazu müssen alle Ungeimpften in dieser Altersgruppe ein Beratungsgespräch wahrnehmen, um Falschinformationen und Sorgen hinsichtlich der Impfung auszuräumen. Wer sich danach nach wie vor nicht impfen lassen wolle, erhalte einen Nachweis über dieses Beratungsgespräch, der dann statt eines Impfnachweises vorgelegt werden könne.

Auch der Impfregister-Vorschlag der Union wird in dem Kompromissvorschlag vom Montag aufgegriffen. Danach soll der Aufbau eines Impfregisters ab sofort begonnen werden. Hinsichtlich der Datengrundlage sieht der Vorschlag vor, dass die Daten bei den Krankenkassen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

Evaluierung nach der Sommerpause

Der Vorschlag beinhaltet aber hinsichtlich aller Regelungen ein Stufenverfahren: Nach der Sommerpause könnte der Bundestag je nach Entwicklung der Pandemie und Impffortschritt darüber entscheiden, ob die Impfpflicht doch noch auf Erwachsene unter 50 ausgedehnt wird. Dazu soll Ende August ein Bericht der Bundesregierung an den Bundestag ergehen, der dann neue Studien und Einschätzungen zur Entwicklung der epidemiologischen Lage enthalten soll. Solche Berichte sollen auch danach vierteljährlich abgegeben werden. Insgesamt soll das Gesetz auf Ende 2023 befristet sein, erhält aber eine Verlängerungsmöglichkeit.

Die Abstimmung über die Impfpflicht im Bundestag ist am Donnerstag geplant. Weitere Anträge sehen eine Ablehnung einer Impfpflicht vor. Die Debatte im Bundestag läuft bereits seit einigen Wochen.

In Deutschland gilt bislang lediglich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die auch das Bundesverfassungsgericht bereits bestätigt hat. Vorreiter war in Europa bislang Österreich, das ein Impfpflicht-Gesetz bereits im Februar verabschiedete, kürzlich aber wieder aussetzte.

ast/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Neuer Kompromissvorschlag: Impfpflicht ab 50, Beratungspflicht ab 18 . In: Legal Tribune Online, 04.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48034/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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