Eine Tankstelle darf nicht für Tabakwaren werben, wie es ein Fachhändler tut. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. In dem Fall ging um Werbung auf Bildschirmen im Schaufenster, wie sie bundesweit an vielen Tankstellen zu finden sind.
Der EuGH hat am Donnerstag entschieden, dass die neue deutsche Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak mit EU-Recht vereinbar ist. Sie verfolge einen legitimen Zweck: Nikotinabhängige sollen Zigaretten nicht einfach günstiger ersetzen können.
Auch Abbildungen von Zigarettenpackungen auf den Auswahltasten eines Automaten müssen künftig Warnhinweise zum Gesundheitsrisiko des Rauchens tragen, entschied der BGH. Die Bilder auf der Schachtel selbst genügen nicht.
Obwohl sie noch minderjährig war, bekam ein Mädchen in Hessen in einer Bar eine Shisha – und handelte sich dabei eine Kohlenmonoxid-Vergiftung ein. Dafür muss der Betreiber der Shishabar nun über 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Müssen Supermärkte ihre Zigarettenautomaten bald umgestalten? Der EuGH hat entschieden, dass Warnhinweise nicht erst auf der Schachtel selbst, sondern auf jedem Bild, das Verbraucher mit einer Packung assoziieren, zu sehen sein müssen.
Die Regelungen im Tabakerzeugnisgesetz gingen auf zwingendes Unionsrecht zurück, weswegen eine Überprüfung am Maßstab der deutschen Grundrechte nicht in Betracht komme, so das BVerfG. Es wies eine entsprechende Verfassungsbeschwerde ab.
Der Streit zwischen einer Nichtraucher-Initiative und Supermärkten um Schockbilder auf Zigarettenpackungen in Verkaufsautomaten geht zum EuGH. Entscheidend ist die Frage, wann und wie die Schockbilder für Verbraucher sichtbar sein müssen.
Um das Rauchen wird gestritten, seit ein europäischer Seefahrer den Ureinwohnern Amerikas das "Trinken" des Tabakrauchs abgeschaut hatte. Die Abhängigkeit vom Nikotin hinterließ auch im Recht merkwürdige Spuren.