Dreist, frech, schmuddelig: 7 Hammer Fälle

27.01.2017

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Missratenes Tattoo: Frau muss sich nicht zweimal quälen

Nachdem ein Tätowierer aus Oer-Erkenschwick das Tattoo seiner Kundin massiv verpfuscht hatte, bot er ihr eine Laserbehandlung auf seine Kosten an – und wollte danach ein zweites Mal sein Glück versuchen. Die Frau lehnte dankend ab und verlangte stattdessen die Erstattung der Kosten für eine Laserbehandlung und Schmerzensgeld.

Zu Recht, fand das OLG, sie müsse dem Tätowierer nicht erst Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Denn zum einen bestehe wenig Hoffnung, dass sich seine handwerklichen Künste inzwischen erheblich verbessert hätten, zum anderen gehe das Stechen eines Tattoos mit erheblichen Schmerzen und gesundheitlichen Risiken einher, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Tätowierer voraussetzten, welches nach dem ersten verfehlten Anlauf zerrüttet sei.

Zitiervorschlag

Dreist, frech, schmuddelig: 7 Hammer Fälle . In: Legal Tribune Online, 27.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21914/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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