Rechtliche Aufarbeitung nach "Tag X" in Leipzig: Was macht ein ver­mummter Staats­an­walt neben dem Poli­zei­kessel?

von Annelie Kaufmann und Dr. Markus Sehl

23.06.2023

Neben rund tausend Eingekesselten war auch ein Staatsanwalt beim "Tag X" vor Ort im Einsatz, szenetypisch vermummt. Das geht in Ordnung, sagt ein Experte. Aber hat es eigentlich was gebracht? In Sachsen läuft die Aufarbeitung zum Elf-Stunden-Kessel.

Die Pressestelle der Leipziger Polizei reagiert in Behördendeutsch auf einen Tweet mit Clownsgesicht. Seit Dienstag macht der Tweet mit einem Foto in sozialen Medien die Runde, es zeigt zwei Vermummte in schwarzen Kapuzenjacken, die sich am Rande des "Leipziger Kessels" offenbar vertraut mit uniformierten Polizeibeamten unterhalten: "Im Hinblick auf die Medienberichterstattung" und ein "über die sozialen Medien verbreitetes Bild vom 3. Juni 2023, 19.48 Uhr" werde "festgestellt, dass dieses Bild von zwei vermummten Personen, von denen zumindest eine ein Klemmbrett in Händen hält, (…) einen Staatsanwalt und eine Kriminalbeamtin zeigt." 

Ein Staatsanwalt in szenetypischer Antifa-Klamotte im Einsatz? Damit hat die Polizei bestätigt, was Teilnehmern und Beobachtern des "Tag X" in Leipzig, an dem zahlreiche Linke im Zusammenhang mit der Verurteilung von Lina E. auf die Straße gingen, längst klar war: Zu den Demonstranten gehören diese beiden nicht. Seitdem beschäftigt der vermummte Staatsanwalt die sozialen Netzwerke und die Medien, zuerst berichtete der Journalist Edgar Lopez.

Dass Polizeibeamte auf solchen Versammlungen unerkannt unterwegs sind, ist nicht ungewöhnlich. Aber was macht ein Staatsanwalt in schwarzer Kapuzenjacke, Sturmmaske und mit Klemmbrett an so einem Tag auf der Straße?

Der Staatsanwalt soll sich nicht unter Versammlungsteilnehmer gemischt haben

Das Bild erweckt den Eindruck, die beiden vermummten Beamten hätten sich unter die Versammlungsteilnehmer gemischt und machten sich nun Notizen oder tauschten Erkenntnisse mit den uniformierten Beamten aus. Polizei und Staatsanwaltschaft bemühten sich aber, dem schnell zu widersprechen: "Mutmaßungen, wonach diese beiden Beamten unter den vermummten Versammlungsteilnehmern gewesen sind und damit angeblich dazu beigetragen haben, dass der durch die Versammlungsbehörde zunächst beschiedene Aufzug nicht laufen durfte, entbehren jeglicher Grundlage", teilte die Polizei mit.

Der Staatsanwalt und die Kriminalbeamtin seien zum Zeitpunkt der Versammlung und der anschließenden gewalttätigen Ausschreitungen noch nicht vor Ort gewesen. Die Staatsanwaltschaft verzeichnete nach der beendeten Versammlung ab etwa 18 Uhr am Samstagabend Angriffe auf Polizeibeamte. Demonstranten hätten Böller, Steine und Flaschen geworfen. Die Polizei kesselte daraufhin am Heinrich-Schütz-Platz eine große Gruppe ein, die sie für den gewalttätigen Kern hielt. Sie handelt nach eigenen Angaben zur Gefahrenabwehr, stützt sich auf das Polizeirecht, will damit Störungen unterbinden. Die Polizei sprach zunächst von rund 300 Personen im Kessel, später wurde diese Zahl auf mehr als 1.000 korrigiert.

Zu dieser Zeit sind laut Staatsanwaltschaft vier Bereitschaftsstaatsanwälte im Führungsstab der Polizei im Zentrum der Stadt im Einsatz. Sie bekommen Videoaufnahmen und Fotos der Ausschreitungen zu sehen und entscheiden, Ermittlungen einzuleiten, nun geht es also um Strafverfolgung: Anfangsverdacht auf Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall (§ 125a Strafgesetzbuch, Strafmaß sechs Monate bis 10 Jahre), tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamten und gefährliche Körperverletzung. In einem Fall geht es gegen Unbekannt um den Vorwurf des versuchten Mordes wegen eines geworfenen Molotow-Cocktails.

Um 18.45 Uhr habe man sich entschieden, eine Kriminalbeamtin und einen der Bereitschaftsstaatsanwälte vor Ort zu schicken, um weitere "strafprozessuale Maßnahmen" zu prüfen, die beiden trafen gegen 19.30 Uhr ein, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von LTO mitteilt. 

Fotos, Personalien, Beschlagnahme von Mobiltelefonen…

Gemäß § 163b und 163c Strafprozessordnung (StPO) können Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte beim Verdacht auf Straftaten Maßnahmen zur Identitätsfeststellung treffen und dazu Strafverdächtige – und wenn das zur Aufklärung der Straftat geboten ist, auch unverdächtige Personen – festhalten. Die Staatsanwaltschaft beschloss, "dass alle in der Umschließung befindlichen Personen einer Identitätsfeststellung sowie weiteren strafprozessualen Maßnahmen zu unterziehen sind." Es wurden erkennungsdienstliche Fotos gemacht, Personalien aufgenommen und rund 380 Mobiltelefone beschlagnahmt. In rund der Hälfte der Beschlagnahmefällen laufen Widerspruchsverfahren, nun müssen Gerichte entscheiden.

Die Leipziger Staatsanwaltschaft beantragte zu den Vorfällen am Samstagabend außerdem sechs Haftbefehle. Die Betroffenen wurden zunächst vorläufig festgenommen. Alle Haftbefehle wurden mittlerweile von Richtern außer Vollzug gesetzt, in einem Fall konnte die Identität bei der Vorführung bei Gericht sofort geklärt werden, und der Haftbefehl wurde nicht erlassen. 

Die Maßnahmen zogen sich bis in den Morgen, der Staatsanwalt vor Ort sei bis halb sechs am Morgen im Einsatz gewesen.

Strafrechtler: "Staatsanwalt hätte auch im Kostüm kommen können"

Das alles erklärt, warum der Staatsanwalt vor Ort war, aber nicht, warum er sich szenetypisch vermummt hat. Die Staatsanwaltschaft verweist auf den Eigenschutz: "Zum Zwecke des Eigenschutzes verhüllten sowohl der Bereitschaftsstaatsanwalt als auch die mit anwesende Kriminalbeamtin nach Ankunft vor Ort ihre Gesichter." Der Staatsanwalt – der in der Leipziger Szene bereits bekannt ist - wollte nicht identifiziert werden. Die szenetypische Kleidung sollte wohl auch dazu dienen, schnell in der Menge untertauchen zu können, falls er identifiziert würde. Die Staatsanwaltschaft sieht sich im Nachhinein gegenüber LTO bestätigt, nachdem in sozialen Medien Name, Foto und angeblicher Wohnort des Beamten kursieren sollen.

Gegen das Vermummungsverbot verstoßen die Beamten mit ihrer Maskierung nicht – sie sind ja gerade nicht Teil der Versammlung. Rechtsprofessor Fredrik Roggan, der an der Hochschule der Polizei Brandenburg Strafrecht lehrt, hält die Vermummung und die szenetypische Verkleidung deshalb für ungewöhnlich, aber rechtlich nicht zu beanstanden: "Soweit sich der Staatsanwalt am Rande der Versammlung aufgehalten hat, ist es ihm überlassen, in welcher Kleidung er dort auftritt – er hätte auch in einem Kostüm kommen können. Wenn er nicht an der Versammlung teilgenommen hat, kommt auch kein Vermummungsverbot in Betracht."

Eine Vorschrift, wonach Polizeibeamte und Staatsanwälte grundsätzlich identifizierbar sein müssen, gibt es nicht – zwar sehen einige Bundesländer in bestimmten Situationen Kennzeichnungspflichten für Polizisten vor, dazu gehört aber nicht, dass jeder Polizist oder Staatsanwalt jederzeit persönlich zu erkennen sein muss.

Nicht offen ermittelnde Polizeibeamte

Inzwischen ist bekannt, dass sich schon während der Versammlung mehrere Polizeibeamte als Tatbeobachter unter die Demonstranten gemischt haben – szenetypisch gekleidet, um unerkannt zu bleiben. Grundsätzlich ist möglich, dass in solchen Fällen verdeckte Ermittler eingesetzt werden, also Polizeibeamte, die unter einer Legende ermitteln – das heißt, sie legen sich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft dauerhaft eine veränderte Identität. Geregelt ist die verdeckte Ermittlung in §§ 110a ff StPO. In solchen Fällen kann es auch gerechtfertigt sein, dass der verdeckte Ermittler bestimmte Straftatbestände erfüllt – sich also zum Beispiel auf einer Versammlung vermummt, um nicht aufzufliegen. 

Verdeckte Ermittler dürfen allerdings nur bei bestimmten Straftaten von erheblicher Bedeutung zum Einsatz kommen. Typischerweise greift die Polizei in solchen Fällen stattdessen auf den sogenannten noeP zurück: den nicht offen ermittelnden Polizeibeamten. Im Gegensatz zum verdeckten Ermittler legt der sich keine dauerhafte Legende zu. Er gibt sich nur für eine konkrete Situation als anderer aus – etwa indem er in schwarzer Kapuzenjacke an einer linken Demo teilnimmt. Eine gesetzliche Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht, die Polizei stützt solche nicht offenen Ermittlungen auf die allgemeine Befugnis zu Ermittlungen nach §§ 161, 163 StPO.

Die Abgrenzung zum verdeckten Ermittler ist umstritten, auch die Frage, was gilt, wenn bei nicht offenen Ermittlungen ein Straftatbestand erfüllt wird, etwa das Vermummungsverbot auf Versammlungen. "Ich halte es für problematisch, dass Polizeibeamte nicht offen ermitteln dürfen, ohne dass es dafür eine konkrete Rechtsgrundlage gibt", so Roggan. "Von den Gerichten wird das aber als allgemeine Befugnis der Polizei anerkannt."

Grünen-Rechtspolitiker: "Staatsanwalt vor Ort hat keinen Mehrwert geliefert"

Nicht nur der vermummte Staatsanwalt, auch der Kessel beschäftigten nun Innen- und Rechtausschuss, wo der Generalstaatsanwalt den Abgeordneten am Donnerstag Rede und Antwort stand. 

"Ich befürworte die Präsenz von Ermittlungsbehörden vor Ort bei den Maßnahmen", sagt Valentin Lippmann, Innen- und Rechtspolitiker für die Grünen im sächsischen Landtag. "Gerade wenn die Situation sehr dynamisch ist, ist das sinnvoll, um bei einer sich verändernden Lage auch die Ermittlungsmaßnahmen neu zu bewerten." Über den konkreten Einsatz des Staatsanwalts vor Ort ist er allerdings nicht glücklich. "Das ist meinem Eindruck nach in diesem Fall jedoch nicht oder zumindest nicht regelmäßig erfolgt, so dass die Anwesenheit zumindest keinen für mich erkennbaren Mehrwert geliefert hat", so Lippmann. Auch der Staatsanwalt vor Ort habe es zu keinem Zeitpunkt für notwendig gehalten, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme aufgrund der hohen Zahl der umschlossenen Personen neu zu bewerten.

"Ich habe erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es ist eine nicht unerhebliche Zahl an Personen gekesselt worden, die offenkundig nicht tatverdächtig waren", sagt Lippmann. "Diese dürfen nur dann zum Zwecke der Identitätsfeststellung festgehalten werden, wenn dieses Festhalten nicht zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis steht." Berücksichtige man den langen Zeitablauf der Maßnahme ist diese spätestens dann unverhältnismäßig geworden, als man eine dreistellige Zahl von Menschen, den kein Tatvorwurf zu machen war, teilweise bis zu elf Stunden festgehalten habe. "Auch die Tatsache, dass anscheinend nicht proaktiv nach Kindern und Minderjährigen gesucht wurde, um diese bevorzugt aus dem Kessel zu lassen, sehe ich sehr kritisch." Das alles wird auch absehbar nicht nur die Ausschüsse im Landtag, sondern auch die Gerichte beschäftigen.

Aus dem Rechtsausschuss hört man, über den Bekleidungsstil des Staatsanwalts habe man sich nicht unterhalten.
 

Zitiervorschlag

Rechtliche Aufarbeitung nach "Tag X" in Leipzig: Was macht ein vermummter Staatsanwalt neben dem Polizeikessel? . In: Legal Tribune Online, 23.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52073/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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