Völkerrechtler diskutieren über russischen Angriffskrieg: "Russ­land sollte keinen Platz in den Ver­einten Nationen haben"

von Dr. Franziska Kring

25.10.2022

Bei der Konferenz "Völkerrecht gegen Völkermord" in Berlin verurteilten Völkerrechtler den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine – und forderten ein UN-Sondertribunal. Gerade Deutschland solle hierbei Verantwortung übernehmen.

Seit mehr als acht Monaten wütet der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Russland, ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (United Nations, UN), greift dabei nicht nur die Ukraine an – sondern begeht einen "Frontalangriff auf das Völkerrecht. "Wenn solche Angriffe straflos bleiben, ist die Büchse der Pandora weit offen."

Ralf Fücks, der im Jahr 2017 gemeinsam mit seiner Frau Marieluise Beck den Thinktank "Zentrum Liberale Moderne" gegründet hat, fand deutliche Worte zu Beginn der Konferenz "Völkerrecht gegen Völkermord".

Am vergangenen Freitag diskutierten unter anderem renommierte Völkerrechtler, Politiker:innen und Professoren verschiedener Disziplinen über die juristische Aufarbeitung der russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine – und die Handlungspflichten der internationalen Staatengemeinschaft. Sie stellen klar, dass das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (UN-Völkermordkonvention) geschaffen wurde, um Genozid zu verhindern. "Das ist ein Auftrag, und deshalb sitzen wir auch hier", so Beck.

Neben der Feststellung, dass vieles auf einen Völkermord Russlands in der Ukraine hindeutet, forderten die Teilnehmenden mehrheitlich die Einführung eines UN-Sondertribunals für den Ukraine-Krieg.

"Schlimmstes Verbrechen dieses Jahrhunderts"

Eindringliche Worte fand der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba in einer Videobotschaft: "Der brutale Versuch, die ukrainische Nation auszulöschen, ist das schlimmste Verbrechen dieses Jahrhunderts." Kuleba legte dar, wieso Russland seiner Ansicht nach in der Ukraine einen Völkermord begeht.

Nach Artikel 2 der UN-Völkermordkonvention umfasst Völkermord unter anderem die Tötung von Mitgliedern einer Gruppe sowie die Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden. Hinzukommen muss immer die Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Die Ukraine sammelt derzeit Informationen, um den Vorwurf des Völkermordes beweisen zu können.

Kuleba fordert die Unterstützung Deutschlands bei der Einsetzung eines UN-Sondertribunals für den Ukraine-Krieg. Russland und die Ukraine haben das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) nicht ratifiziert. Die Ukraine hat jedoch im Zusammenhang mit der Besetzung der Krim in zwei Erklärungen aus den Jahren 2014 und 2015 die Gerichtsbarkeit des IStGH nach Art. 12 Abs. 3 des Römischen Statuts anerkannt.  Diese Erklärungen gelten für mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die seit dem 21. November 2013 auf ihrem Hoheitsgebiet verübt wurden.

Für das Verbrechen der Aggression hingegen kann der IStGH in diesem Fall keine Gerichtsbarkeit ausüben. Dies ist nach Art. 15bis Abs. 5 des Römischen Statuts ausgeschlossen, wenn der betreffende Staat keine Vertragspartei des Statuts ist und das Verbrechen von Staatsangehörigen des betreffenden Staates oder in dessen Hoheitsgebiet begangen wurde. Diese Lücke soll das UN-Sondertribunal schließen. 

"Die Bundesregierung sollte nicht länger schweigen"

Auch Claus Kreß, Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht an der Universität Köln und Sonderberater des Anklägers am IStGH für das Verbrechen der Aggression, forderte einen internationalen Sondergerichtshof als funktionale Erweiterung des IStGH. Ähnlich wie die Sondertribunale für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR) könne dieser "die Basis für Fortschritte des internationalen Strafrechts" bilden.

Deshalb sollten die Vertragsstaaten des IStGH das Statut überarbeiten. Kreß appellierte an die Bundesregierung, ihren Beitrag dazu zu leisten – und nicht länger zum Verbrechen des Angriffskrieges zu schweigen.

Kreß gab einen Überblick über die laufenden Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Seine Einleitung könnte deutlicher nicht sein: "Russlands Angriffskrieg greift die internationale Rechtsordnung in ihrem Kern an".

Mehr als 40 Mitgliedstaaten hatten den IStGH formal ersucht, Ermittlungen gegen Russland aufzunehmen – so viele wie nie zuvor. Ende März 2022 hat der Gerichtshof offiziell Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine eingeleitet. Da die Tötung ukrainischer Soldaten im Sinne des allgemeinen Kriegsrechts rechtmäßig sei, könne diese jedoch nicht als Kriegsverbrechen bestraft werden.

Bericht: Ernsthaftes Genozid-Risiko in der Ukraine

Mit dem Vorwurf des Völkermordes gegen Russland beschäftigt sich ein Bericht des Raoul Wallenberg Centre for Human Rights (RWCHR), einer kanadischen NGO, in Zusammenarbeit mit dem Thinktank New Lines Institute for Strategy and Policy. Der RWCHR-Vorsitzende und ehemalige Justizminister und Generalstaatsanwalt Irwin Cotler stellte den Bericht vor, der Ende Mai 2022 veröffentlicht wurde.

Auf Basis unabhängiger Untersuchungen durch Jurist:innen, Sprachexpert:innen und Open-Source-Analytiker:innen kommt der Bericht zu dem Ergebnis, es lägen hinreichende Gründe für die Annahme vor, Russland habe öffentlich zum Völkermord angestiftet. Zudem bestehe ein "ernsthaftes Genozid-Risiko in der Ukraine."

Als Beweise führt der Bericht unter anderem an, russische Entscheidungsträger und Kommentatoren staatlicher Medien hätten wiederholt die Existenz einer ukrainischen Identität verleugnet und die Ukrainer:innen als Bedrohung dargestellt.

Kann Russland aus den Vereinten Nationen ausgeschlossen werden?

In der anschließenden Diskussion begrüßte Prof. Christian Tomuschat, emeritierter Professor für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Humboldt-Universität Berlin und ehemaliges Mitglied des UN-Menschenrechtsausschusses und der UN-Völkerrechtskommission, den Bericht. Es könne keine Zweifel an den Geschehnissen in der Ukraine geben.

Deutlich wurde er in Bezug auf die Konsequenzen für Russland: "Nach der Charta dürfen nur 'friedliebende' Staaten Mitglieder der Vereinten Nationen sein. Die Russische Föderation ist kein friedliebender Staat. Deshalb sollte sie keinen Platz in den Vereinten Nationen haben."

Dass Russland tatsächlich aus der UN ausgeschlossen wird, ist indes unwahrscheinlich. Nach Art. 6 der Charta kann die Generalversammlung ein Mitglied, das die Grundsätze der Charta "beharrlich verletzt", auf Empfehlung des Sicherheitsrats aus der UNO ausschließen. Das ist bislang noch nie passiert – und Russland könnte die Empfehlung des Sicherheitsrates mit seinem Veto verhindern. Eine Möglichkeit wäre es jedoch, Russlands Legitimität als Veto-Macht in Frage zu stellen.

"Alles deutet darauf hin, dass ein Völkermord vorliegt"

Abschließend blieb noch eine Frage: Wie lassen sich die Vorschläge politisch umsetzen? Dazu referierte unter anderem Katrin Göring-Eckardt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Göring-Eckardt stellte die historische Verantwortung Deutschlands gegenüber der Ukraine heraus – und nannte drei zentrale Aufgaben: Waffenlieferungen "ohne Wenn und Aber", Wiederaufbauhilfe und den Schutz der ukrainischen Identität und Kultur. "Ich glaube nicht, dass es ein Zufall ist, dass Russland zu Beginn des Krieges zunächst Theater, Museen und Schulen zerstört hat. Das ist der Versuch, die ukrainische Identität, Kultur und Geschichte auszulöschen", so Göring-Eckardt. Hier müsse Deutschland helfen.

Wegen der indiskutablen Grausamkeit und Einmaligkeit der Schoah falle es vielen Politiker:innen schwer, über den Ukraine-Krieg als Völkermord zu sprechen. Dies habe aber begonnen – und alles deute darauf hin, dass ein Völkermord vorliegt.

Zitiervorschlag

Völkerrechtler diskutieren über russischen Angriffskrieg: "Russland sollte keinen Platz in den Vereinten Nationen haben" . In: Legal Tribune Online, 25.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49982/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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